Landwirtschaft

Keine Karten

NEUMARKT. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen endlich die Simulationskarten mit dem zu erwartenden Neuzuschnitt benachteiligter Gebiete veröffentlichen. Dies forderte der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Albert Deß (CSU):

"Die Situation ist absurd. Das Europäische Parlament kann nicht über neue Regeln für die EU-Förderung benachteiligter Gebiete beraten, wenn sich die Mitgliedstaaten weigern zu sagen, um welche Regionen es sich handelt", kritisierte Deß in einer Debatte im Plenum des Europäischen Parlaments.

Nach Aussage der dänischen EU-Ratspräsidentschaft verfügen weder der Rat noch die Europäische Kommission über Informationen, welche Gebiete nach den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien nach 2014 noch eine besondere EU-Förderung erhalten können. Lediglich zwölf Mitgliedstaaten hätten sich bereit erklärt, diese Informationen zu veröffentlichen, antwortete der dänische Justizminister auf Anfrage der EVP-Fraktion.

Deß: "Nach den vorgeschlagenen neuen Förderkriterien könnten in Deutschland rund 32 Prozent - rund 2,8 Millionen Hektar - der bisher besonders geförderten Fläche ihren Anspruch als besonderes Fördergebiet verlieren. Zwar würden rund 1,2 Millionen Hektar neu hinzukommen. Aber allein dieses Beispiel zeigt, wie willkürlich die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien sind!"

Im Zuge der Überarbeitung der EU-Agrarpolitik für die Zeit ab 2014 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Kriterien für als "benachteiligt" eingestufte Gebiete zu verändern. Diese sollen künftig nur dann eine zusätzliche EU-Förderung bekommen können, wenn sie ein Raster aus acht biophysikalischen Kriterien wie zum Beispiel Wurzeldichte, Bodenfeuchte oder Hanglage erfüllen.
22.04.12

Gern weiterhin "benachteiligt"


Die Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes Neumarkt und die beiden CSU-Abgeordneten trafen sich zu einem interessanten Meinungsaustausch (v.l.): Stellvertretender Kreisobmann Michael Gruber, MdB Alois Karl, Keisbäuerin Sieglinde Hollweck, MdL Albert Füracker und Kreisobmann Martin Schmid

NEUMARKT. Mit dieser "Benachteilung" könnte der Landkreis gut leben - doch er droht aus der "Förderung für benachteiligte Gebiete" herauszufallen.

Diese Befürchtung äußerten Vertreter des BBV bei einem Meinungsaustausch mit MdL Albert Füracker und MdB Alois Karl.

Füracker sprach in seiner Funktion als Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag die Situation des Landkreises Neumarkt innerhalb der gemeinsamen Agrarpolitik Europas an. Er habe in seiner Funktion Gespräche mit der deutschen Delegation in Brüssel geführt: die Neuordnung der gemeinsamen Agrarpolitik für das Jahr 2014 und darüber hinaus sei augenblicklich noch nicht absehbar.

Die beiden Abgeordneten trafen sich mit der Vorstandschaft des Bayerischen Bauernverbandes mit Martin Schmid und Sieglinde Hollweck an der Spitze zu einem - inzwischen alljährlich stattfindendem -Gespräch.

Kreisobmann Martin Schmid brachte unter anderem die neue Bundesanlagenverordnung ins Spiel, die in der Landwirtschaft doch für großes Aufsehen sorge. Danach sollen Güllebehälter in "sehr extremem Maße" kontrolliert werden. Die neuen Leckage-Überprüfungen würden zwar zunächst nur in den Gebieten des Wasserschutzes eingeführt werden, trotzdem bestehe die nicht unberechtigte Sorge der Bauernverbandsvertreter, dass hiervon ausgehend künftig alle Landwirte betroffen seien, wenn sie neue Güllebehälter anschaffen würden.

Gerade dies würde nach Meinung der BBV-Vorstandschaft dazu führen, dass mit neuen bürokratischen "Daumenschrauben" Landwirte abgehalten würden, ihren Beruf weiter auszuführen oder junge Landwirte abgehalten würden, den Beruf des Landwirtes zu ergreifen.

Ein weiteres wichtiges Gesprächs-Thema war das erst kürzlich in Kraft getretene Pflanzenschutzgesetz. Hier geht es den Vertretern des Bauernverbandes darum, dass der dort geforderte "Sachkundenachweis" nicht zu streng gehandhabt wird. Die jetzige vorgesehene Regelung sieht vor, dass der Landwirt alle drei Jahre einen Sachkundenachweis erbringen muss. Dies sei – auch aus der Sicht der Abgeordneten – doch deutlich überzogen, hieß es.

Die Vertreter der Politik sagten ihre Unterstützung zu. Die Teilnahme an Pflanzenschutztagungen sollte als Nachweis der Fachkunde genügen. Damit solle der erforderliche Sachkundenachweis erbracht sein.

Bundestagsabgeordneter Alois Karl sprach die neuen, "richtungsweisenden" Beschlüsse zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung an. Sie stellten sicher, dass die Landwirtschaftlichen Sozialkassen gerade durch Fusionen weiterhin überlebensfähig blieben. "Die Bundespolitik trägt insbesondere Sorge dafür, dass die Beitragssituation bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse erträglich bleiben. Dafür wird Bürokratie abgebaut. Aus den bisherigen neun Sozialversicherungsträgern entsteht künftig nur noch ein einziger Spitzenverband in Deutschland", so MdB Karl.

Weitere Themen des Gesprächs waren die Neuregelung der Energie-Einspeisevergütungen, die Problematiken der Biogasanlagen, aber auch der im Sinken begriffene Holzpreis. Dieser mache vielen Holzbauern und Waldbesitzervereinigungen durchaus große Sorge.

Kreisbäuerin Sieglinde Hollweck sprach die Steuervergünstigungen im landwirtschaftlichen Bereich an und wurde von Michael Gruber unterstützt. Seine Auffassung war es, die Steuerbelastungen aus mehrjährigen Durchschnittseinkommen zu bezahlen.

Jetzt dagegen werde für gute Jahre ein Spitzensteuersatz bezahlt – aber mit zweijähriger Verzögerung. Durch Zeitablauf haben sich die Preise für landwirtschaftliche Produkte dann aber oft schon deutlich nach unten bewegt. In solch "schlechten Jahren" muss dann die Steuerlast für die "guten zwei Jahre zurückliegenden Zeiten bezahlt werden".

Der von ihm geforderte Ausgleich der Steuerbelastung im "durchschnittlichen Bereich" würde sowohl zu einer Verstetigung der Steuereinnahmen beim Staat beitragen und auch die Steuerlast beim Landwirt erträglich machen.
17.04.12

Kein Boykott mehr

NEUMARKT. Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments über die Vereinbarung zwischen der EU und USA über die Einfuhren in die EU von hochwertigem Rindfleisch, das nicht hormonbehandelt sein darf.

Danach ist es möglich, dass ab August die USA und Kanada 48.200 Tonnen mehr Rindfleisch nach Europa einführen können. Im Gegenzug dürfen die EU-Agrarexporte nicht mehr boykottiert werden.

"Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und beendet einen langwierigen Streit zwischen den USA und der Europäischen Union. Die USA muss jetzt auch die zugesagten Handelserleichterungen beim Export von europäischen Agrarprodukten in die Wege leiten", fordert Albert Deß.

Eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucher sei die Tatsache, dass im Rahmen der neuen Vereinbarung das Importverbot von Fleisch und Fleischerzeugnissen von hormonbehandelten Tieren aus den USA aufrechterhalten wird. Das Europäische Parlament sende mit dieser Vereinbarung eine wichtige Botschaft an die USA. "Hand in Hand mit der erleichterten Handelsbeziehung zwischen Europa und den USA gehen auch Bestrebungen, den Streit in der WTO beizulegen", so Albert Deß.

Der Streit über hormonbehandeltes Rindfleisch belastet die transatlantischen Handelsbeziehungen im Bereich des Agrarhandels seit 1988. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit hat die Europäische Union ein Importverbot für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, eingeführt. Im Jahr 1996 haben die USA und Kanada ein Streitbeilegungsverfahren innerhalb der WTO beantragt und Handelssanktionen auf Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der EU verhängt.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die bisherige Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch zu ändern. Die neue Verordnung soll die Handelspartner dazu ermutigen, ihren gegenseitigen Verpflichtungen bei der Streitbeilegung nachzukommen.
20.03.12

"Gemeinsames EU-Vorgehen"

NEUMARKT. Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, fordert in einer parlamentarischen Anfrage an die Kommission eine europäische Meldepflicht und eine EU-weite Datensammlung in den Mitgliedstaaten bei dem in Europa inzwischen weit verbreiteten Schmallenberg-Virus.

Aufgetaucht ist das Virus inzwischen in den Niederlande, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien und Luxemburg. "Bund und Länder haben für Deutschland bereits Anfang Februar eine Meldepflicht vereinbart. Diese Verpflichtung muss auch in der EU eingeführt werden", sagte der Agrarpolitiker Albert Deß.

Ein gemeinsames EU-Vorgehen sei dringend notwendig. Die Europäische Kommission müsse europaweite Maßnahmen und Aktionen gegen die Verbreitung des Virus einleiten. Die steigenden Temperaturen im Frühling könnten zu einer rasanten Ausbreitung der Krankheit, die durch Stechmücken übertragen wird, führen, erklärte der Europaabgeordnete. Deutsche Forscher arbeiten derzeit an der Entwicklung eines wirksamen Impfstoffs. Ab April sollen die ersten Tests an Rindern und Schafen erfolgen. Eine endgültige Version des Impfstoffes wird jedoch nicht vor 2013 verfügbar sein.

"Den Landwirten bleibt derzeit nur die Möglichkeit, ihre Tiere vor Stechmücken zu schützen. Wie bereits die Erfahrungen mit der Blauzungenkrankheit zeigen, ist das aber nur schwer möglich", so Albert Deß.

Das Schmallenberg-Virus ist eine durch Stechmücken übertragene Krankheit, die Früh- oder Totgeburten und erheblichen Missbildungen bei neugeborenen Rindern, Schafen und Ziegen hervorrufen kann. So kommt es insbesondere zu starken Schädigungen des Gehirns sowie des Rückenmarks und zu einer Versteifung der Gelenke. Für Menschen besteht weder durch direkten Kontakt noch durch den Verzehr von Fleisch ein Ansteckungsrisiko. Eine Übertragung von Tier zu Tier gilt als unwahrscheinlich.
07.03.12


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