"Unentschuldbare Beleidigung"

NEUMARKT. Als "Unverschämtheit" und "unentschuldbare schwere Beleidigung des Stadtrates" bezeichnete der OB Bestechungsvorwürfe von FlitZ.

In einer Pressemitteilung ging Oberbürgermeister Thomas Thumann am Freitag auf die wegen einer Neuformulierung der Stichfrage zusätzlich notwendig gewordene Stadtratssitzung (wir berichteten) ein. Die in der Sitzung vom 28.Juli (wir berichteten) gefundene Formulierung mit einigen erläuternden Zusätzen bei der Stichfrage sei rechtlich wohl nicht zulässig.

Da die Vorschläge für diese Zusätze erst in der Sitzung aus den Reihen des Stadtrates gekommen und umgehend beschlossen worden waren, bestand nach Angaben des Oberbürgermeisters vorab keine Möglichkeit, diese vom Rechtsamt der Stadt auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Dies sei nunmehr geschehen, wobei deutlich wurde, dass es "rechtlich wohl nicht zulässig ist, solche von der Mehrheit der Stadträte gewünschte Zusätze bei der Formulierung anzubringen". Dies wurde inzwischen auch durch die Rechtsaufsicht beim Landratsamt so eingeschätzt, an die sich Dieter Ries als Vertreter der Bürgerinitiative gewandt hatte.

Zu einer FlitZ-Äußerung "dass die Beteiligten sich schämen sollten", stellte Oberbürgermeister Thomas Thumann die Frage, ob dies nicht eher für die Vertreter der Bürgerinitiative und die Stadträte von FLitZ gelten müsse. Schließlich schlage der Vertreter der Bürgerinitiative in seinem Schreiben an das Landratsamt zur Prüfung der Zulässigkeit des Ratsbegehrens und der Stichfrage "nicht nur sachliche Töne" an, wie es vornehm hieß. Ries schreibe darin vom "Oberbürgermeister mit seinem Blinddarm von Stadträten".

Wenn man schon jemanden anraten wolle, dass er sich schämen sollte, dann wäre das sicher hier angebrachter, wo die Stadträte in übelster Weise diffamiert werden, erklärte Thumann.

Nicht viel weniger fragwürdig erscheine die Aussage von Stadtrat Hans-Jürgen Madeisky in der letzten Stadtratssitzung, den Vertretern der Bürgerinitiative sei ursprünglich nicht bewusst gewesen, dass für die gleichzeitige Durchführung der Oberbürgermeisterwahl mit dem Bürgerentscheid eine Genehmigung notwendig sei. Dem entgegen stehe das Schreiben von Dieter Ries als Vertreter der BI vom 30. Mai 2011 an die Stadt, mit dem er die Unterschriften eingereicht und den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids gestellt hat. Im letzten Satz heißt es dort wörtlich: "Wir beantragen deshalb, die nötige Genehmigung hierfür einzuholen."

"Geradezu eine Unverschämtheit" sei es von Stadtrat Madeisky, wenn er in der letzten Stadtratssitzung ausrief, ein Investor "wedelt schon mit den Tausendern", und so mehr oder weniger deutlich den anderen Mitgliedern des Stadtrates "Bestechlichkeit" unterstelle (wir berichteten). Dies zeuge von einer großen Respektlosigkeit eines Stadtrates gegenüber seinen Stadtratskollegen und stelle auch eine "unentschuldbare schwere Beleidigung des Stadtrates als Ganzes" dar.

Das Stadtoberhaupt appelliert im Zusammenhang mit Bürgerentscheid und Ratsbegehren an die Bürgerinitiave, einen "sachlichen und fairen Umgang" zu pflegen, statt mit "polemischen Ausdrücken, wüsten Diffamierungen und unhaltbaren Beschimpfungen" Stimmung für die eigene Sache machen zu wollen.

Die Vertreter der Bürgerinitiative sollten dabei auch in Betracht ziehen, dass sie zwar die notwendigen Unterschriften für ihren Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids erhalten haben. Neben den rund 2200 Unterzeichnern gäbe es aber eine "sehr große Mehrheit" demokratisch gewählter Stadträte und "möglicherweise auch viele in der Bevölkerung", die nicht der Ansicht der Bürgerinitiative sind.

Und da sei es für Oberbürgermeister Thumann "demokratisch mehr als legitim", wenn sich die Stadtratsmehrheit in einem Ratsbegehren für den Neuen Markt ausspricht und so seine Gegenposition zur Ansicht der Bürgerinitiative deutlich mache.
05.08.11
Neumarkt: "Unentschuldbare Beleidigung"
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