Pflichten übererfüllt
NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt zeigt sich vorbildlich bei der Beschäftigung Schwerbehinderter.
"Wir sehen es schon als gutes Signal für den Arbeitsmarkt und die Situation der Betroffenen, dass wir als Stadt bei der Beschäftigung Schwerbehinderter unser Soll mehr als erfüllen." Mit diesen Worten hat Oberbürgermeister Thomas Thumann die Zahlen aus dem Personalamt zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt kommentiert.
"Denn wir kommen unserer gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht nicht nur nach, sondern wir überschreiten sie um mehr als zwei Drittel deutlich." Während nach dem Schwerbehindertengesetz im Jahresdurchschnitt fünf Prozent aller Arbeitsplätze in einem Betrieb mit Schwerbehinderten besetzt sein müssen, sind es im Bereich der Stadt Neumarkt 8,94 Prozent. Umgerechnet bietet die Stadt damit statt der geforderten durchschnittlich 19,5 Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt sogar 35.
Derzeit müssen die Arbeitgeber wieder das jährliche Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen. Dazu müssen sie an die Agentur für Arbeit melden, wie viele Schwerbehinderte in ihren Betrieben beschäftigt sind.
Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern mindestens fünf Prozent der im Jahresdurchschnitt vorhandenen Arbeitsplätze von Schwerbehinderten besetzt sein müssen. Unterschreitet ein Arbeitgeber diese Vorgabe, so muss er eine Ausgleichsabgabe entrichten.
15.03.07
Neumarkt: Pflichten übererfüllt