Werden Einsatzkosten berechnet ?


Gespenstischer nächtlicher Einsatz: reihenweise warteten Rettungsfahrzeuge in Postbauer-Heng


In diesem Haus hatte sich der Mann verbarrikadiert. Seine Frau,
seine Schwiegermutter und die beiden Töchter hatten sich
offenbar im Dachgeschoß verschanzt.
NEUMARKT. Noch immer ist unklar, ob und wie das vermeintliche "Familiendrama" in Postbauer-Heng Konsequenzen für den Familienvater hat.

Inzwischen steht fest, daß der 45jährige Mann erheblich betrunken war, als er am 15. April einen Großeinsatz der Polizei (wir berichteten vielfach) provozierte.

Am Montag erklärte der Pressesprecher des Polizeipräsidiums, Michael Rebele, man wolle die strafrechtliche Wertung und daraus eventuell resultierende Konsequenzen abwarten, bevor man an die Frage herantritt, ob dem Mann die nicht unerheblichen Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden können.

Der 45jährige Mann sorgte in den Abendstunden des 15. April für einen umfassenden Polizei- und Rettungseinsatz - einschließlich Spezialeinheiten der Polizei. Der Mann hatte damit gedroht, mit einer Schusswaffe Angehörige zu töten. Außerdem schoß er mit einer Waffe auf seinem Anwesen herum - dabei handelte es sich um eine Schreckschußwaffe, wie sich später herausstellte.

Weil sich die Familie des Mannes einschließlich zweier Kinder und der Schwiegermutter im Haus befanden, präsentierte sich die Situation durchaus dramatisch. In den Polizeieinsatz wurden dann auch prompt Spezialeinsatzkräfte aus Nürnberg, die Verhandlungsgruppe des Polizeipräsidiums Oberpfalz, Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr eingebunden.

Gegen 0.30 Uhr gab der Mann auf. Die bei ihm im Haus befindlichen Familienangehörigen konnten völlig unversehrt das Haus verlassen. Der 45jährige Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Neumarkter Polizei gebracht.

Da nach einer ersten rechtlichen Bewertung durch das Fachkommissariat der Kripo Regensburg und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth jedoch keine Straftaten erkennbar waren, die einen Haftantrag gerechtfertigt hätten, wurde er in den Nachmittagsstunden des nächsten Tages entlassen. Vorher wurde noch eine medizinische Begutachtung durchgeführt.

Die ursprünglich von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg geführten Ermittlungen gingen an die Neumarkter Polizei über und sind noch nicht abgeschlossen.

Ob auf den 45jährigen Familienvater strafrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel wegen Vortäuschens einer Straftat, zukommen, wird die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach Zusendung des Ermittlungsvorgangs entscheiden.

Pressesprecher Michael Rebele wies darauf hin, dass das Handeln des Familienvaters von vornherein nicht als Geiselnahme, wie es in verschiedenen Blättern (nicht in neumarktonline) thematisiert wurde, anzusehen ist, sondern als Bedrohungslage, die zum Zeitpunkt des Einsatzbeginnes nicht näher zu verifizieren war.

Wegen des jetzt vorliegenden Alkoholergebnisses ist klar, daß der 45jährige Mann zum Zeitpunkt des Tatgeschehens erheblich unter Alkoholeinfluß stand. Das Polizeipräsidium Oberpfalz befaßt sich mittlerweile mit der Frage, ob der Mann den von ihm verursachten Einsatz bezahlen muß. Dafür gäbe es diverse Vorgaben abseits der für die Strafverfolgung entstehenden Kosten und Gebühren.

Seit dem Jahr 2003 bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten des Einsatzes dem Veranlasser in Rechnung zu stellen, wenn es sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierungen oder eine vorgetäuschte Gefahr oder Straftat handelt.

Zu berücksichtigen sei hierbei allerdings eine mögliche "Schuldunfähigkeit" des Mannes, zum Beispiel wegen der Dimensionierung seiner Alkoholisierung. Trifft dies nicht zu, so können zum Beispiel die Einsatzstunden der Polizeibeamten und hier hinzuzurechnende entstandene Auslagen dem Mann in Rechnung gestellt werden, sofern dies der Billigkeit nicht widerspricht.
30.04.12
Neumarkt: Werden Einsatzkosten berechnet ?
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