Einigung angestrebt
NEUMARKT. OB Thumann will sich mit den übrig gebliebenen Klägern wegen der Wasserentnahme aus dem Hallerbrunnen einigen.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht München eine Berufungsanfrage der Lauterachanlieger zurückgewiesen hat, bleiben in der "Unendlichen Geschichte" zum Thema Hallerbrunnen als Kläger nur noch der Markt Lauterhofen, die Pettenhofener Gruppe und die Stadt Neumarkt selbst übrig. Der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes (
wir berichteten) sei nach der Abweisung von mehreren Klagen durch das Verwaltungsgericht Regensburg noch immer gültig, hieß es jetzt in der Sitzung des Werkssenats.
OB Thumann kündigte an, sich in den nächsten Tagen mit den anderen beiden verblieben Klägern an einen Tisch zu setzen und auszuloten, ob eine Lösung ohne Bemühungen der Gerichte zu erreichen wäre.
04.07.08
Neumarkt: Einigung angestrebt