NEUMARKT. Ein Unternehmer aus dem Landkreis Neumarkt wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Schwarzarbeiter eingesetzt hat.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass der 35jährige Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche vom Amtsgericht Neumarkt zu einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde.
Der verantwortlich Handelnde, der gleichzeitig im Nebenerwerb eine Landwirtschaft betreibt, beschäftigte mehrere osteuropäische Arbeitnehmer, die in beiden Betrieben tätig waren.
Seinen Verpflichtungen, diese Arbeitnehmer ordnungsgemäß anzumelden und die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der 35jährige Mann aber nicht nach.
Dadurch entstand nach Angaben des Zolls den Sozialversicherungen ein Schaden in Höhe von etwa 15.000 Euro, für den der Unternehmer natürlich jetzt auch noch aufkommen muß.
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