NEUMARKT. Der 31jährige gebürtige Neumarkter, der seinen Vater angezündet hat, muß weder ins Gefängnis noch in die Psychiatrie.
Dieses überaschende Urteil fällte jetzt das Regensburger Gericht, vor dem sich der Mann veantworten mußte. Wie mehrmals berichtet hatte der 31jährige Mann in seiner Regensburger Wohnung bei einem Besuch seiner in Neumarkt wohnenden Eltern plötzlich Spiritus über den 64jährigen Vater gegossen und angezündet.
Nur die raschen Löschversuche der Mutter retteten dem Vater das Leben. Er rang lange Zeit mit dem Tod und mußte ein Dutzend schwerer Operationen über sich ergehen lassen. Seine Haut war zu mehr als einem Drittel verbrannt.
Im Prozeß gegen den psychisch schwer angeschlagenen 31jährigen Mann ging es kaum mehr um Gefängnis, da von einer Schuldunfähigkeit des Mannes ausgegangen wurde, sondern nur noch um die Einweisung in die Psychiatrie.
Und das wurde dem Mann überraschend durch den Gutachter erspart. Er erklärte vor Gericht, bei dem 31jährigen Mann sei die Gefahr nicht sehr groß, daß er noch einmal gewalttätig werden könnte. Sein Gesundheitszustand habe sich bei der medizinischen Behandlung nach der Tat erhblich verbessern.
Obwohl der Staatsanwalt wenigstens eine Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie auf Bewährung mit der Auflage einer Therapie verlangte, sah das Gericht von einer Einweisung ab. Der Mann werde künftig auf freiwilliger Basis in einer anderen Einrichtung behandelt, hieß es.