Soll überschritten

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt zeigt sich vorbildlich bei der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter und überschreitet das Soll deutlich.

Die hohe Beschäftigungsquote für diesen Personenkreis geht aus den Angaben der Stadt zur jährlichen Meldung von schwerbehinderten Mitarbeitern an die Bundesagentur für Arbeit hervor. Die aktuelle Aufstellung für die Stadtverwaltung und ihre Nebenstellen zum Jahr 2013 belegt, dass die Stadt ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht nur nachkommt, sondern dass sie diese sogar um über 70 Prozent deutlich überschreitet. Während nach dem Schwerbehindertengesetz im Jahresdurchschnitt fünf Prozent aller Arbeitsplätze in einem Betrieb mit Schwerbehinderten besetzt sein müssen, sind es im Bereich der Stadt Neumarkt tatsächlich 8,57 Prozent.

Unterschreitet ein Arbeitgeber die Vorgabe, so muss er eine je nach Grad der Unterschreitung zum Teil hohe Ausgleichsabgabe entrichten.
14.03.14
Neumarkt: Soll überschritten
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