"Party-Pass" wird getestet
NEUMARKT. Bei der Jacobikirwa in Köstlbach soll am nächsten Wochenende für 16- und 17jährige jugendliche ein "Party-Pass" ausprobiert werden.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises haben sich im Personalausweisgesetz einige Änderungen ergeben. So darf vom Ausweisinhaber zum Beispiel nicht mehr verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben, dies gilt auch für Kopien des Personalausweises.
Diese Neuerung im Personalausweisgesetz stellt gerade die Festveranstalter vor eine große Herausforderung, Ausweiskontrollen der 16- und 17jährigen Jugendlichen - sie dürfen bis 24 Uhr bleiben - so zu gestalten, dass dem Jugendschutz tatsächlich Rechnung getragen wird.
Nicht zuletzt bei den regelmäßigen Informationsabenden des Suchtarbeitskreises Neumarkt wurde diese Thematik mit den Festveranstaltern diskutiert und in Form eines "Party-Passes" eine gemeinsame Lösung angestrebt. In Baden-Württemberg soll die Idee bereits erfolgreich auf den Weg gebracht worden sein.
Die wesentlich einfachere Lösung, jungen Leuten den Zutritt erst ab 18 Jahren zu gestatten, "ist nicht im Interesse der Verantwortlichen", hieß es.
22.07.12
Neumarkt: "Party-Pass" wird getestet