Lob von Regierung
NEUMARKT. Der nächste Schritt im laufenden Bauleitplanverfahren "Unteres Tor II" ist getan. Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen.
Die Stadt Neumarkt hatte die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz neben zahlreichen anderen Behörden als ein Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer frühzeitigen Behördenbeteiligung an dem laufenden Bauleitplanverfahren beteiligt. Dazu waren die Bauleitplanunterlagen eingereicht worden und die Regierung stellte fest, dass der "Bebauungsplan Nr. 54/1 Unteres Tor II" wegen der spezifischen Rahmenbedingungen einer landesplanerischen Überprüfung zu unterziehen sei. Nunmehr ist dieses Raumordnungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan überprüft.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bebauungsplan "Unteres Tor II" den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung mit den entsprechenden Maßgaben hinsichtlich Größe, Verkaufsfläche und Sortiment entspricht, hieß es. In dem Zusammenhang stellt die landesplanerische Beurteilung der Regierung der Oberpfalz heraus, dass das Vorhaben unter überörtlichen Gesichtspunkten dazu beiträgt, das mögliche Oberzentrum Neumarkt in seinen Funktionen als Wirtschaft- und Versorgungszentrum zu stärken.
Auch in kleinräumiger Hinsicht werde das Vorhaben "Neuer Markt" zu einer Stärkung des zentralen Stadtbereiches von Neumarkt führen. Darüber hinaus genüge das Vorhaben im Hinblick auf die berührten fachlichen Belange (Verkehr, Siedlungswesen, Umwelt) in vollem Umfang den Erfordernissen der Raumordnung. Insbesondere stellt die Regierung dabei heraus, dass durch die Beplanung einer Brachfläche an einem zentralen Standort der Stadt ein Beitrag zur flächensparenden Siedlungsentwicklung geleistet werde. Auch die Erreichbarkeit des geplanten Projektes durch den Individualverkehr, mit dem ÖPNV, mit Fahrrad und Fußgänger sei gegeben.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens können nun die nächsten Arbeitsschritte erfolgen, um schließlich zu einem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und einen Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zu kommen. Sie bilden letztlich die Grundlagen, die für den von der Firma Max Bögl einzureichenden Bauantrag gelten, hieß es aus dem Rathaus.
19.07.12
Neumarkt: Lob von Regierung