Laute Stadtteile

NEUMARKT. Ein Papier mit dem völlig irreführenden Titel "Lärmaktionsplan" soll für das Gebiet der Stadt Neumarkt aufgestellt werden.

Dabei geht es nämlich nicht um irgendwelche Trommel-Veranstaltungen, sondern um Planungen wie man Lärm in der Stadt - vor allem auch Bahnlärm - vermeiden oder vermindern kann.

Für die Aufstellung des Plans erfolgt von Montag bis einschließlich 4.Mai eine öffentliche Auslegung. Dabei wird der Entwurf des Lärmaktionsplans mit den Kartierungsergebnissen sowie den Betroffenen-Analysen ausgelegt sein. Die Bürger können im Zimmer 305 im Rathaus I während der üblichen Öffnungszeiten Einsicht nehmen.

Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung an diesem Verfahren bereits im jetzigen Planungsstadium aufgerufen, hieß es. Anregungen und Vorschläge können schriftlich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich 19.Mai an die Regierung der Oberpfalz oder per E-Mail (peter.bernt@reg-opf.bayern.de) geschickt werden.

Alle Anregungen prüft und würdigt die Regierung der Oberpfalz im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Planes angemessen berücksichtigt, hieß es. Die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans wird dann wieder bekannt gemacht.

Für den Bereich der Stadt Neumarkt sind von der Kartierungspflicht gemäß der ersten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Bundesautobahn (BAB) A3 und die Eisenbahnstrecke Regensburg – Nürnberg erfasst. Die Kartierung der BAB A3 wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt und die Kartierung der Eisenbahnstrecke Regensburg – Nürnberg vom Eisenbahnbundesamt (EBA) durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können auch im Internet unter umgebungslaerm.bayern.de sowie laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de aufgerufen werden.

Der Lärmaktionsplan soll Ziele, Ideen und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete festlegen. Grundlage ist eine EG-Richtlinie sowie das Gesetz zu Umsetzung dieser EG-Richtlinie in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der Bundesimmissionsschutzverordnung.

Laut diesen Angaben sind Lärmaktionspläne zunächst in einer ersten Stufe für Orte an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder mehr als 60.000 Zügen pro Jahr aufzustellen. Diese Aufkommen entsprechen einer durchschnittlichen Verkehrsdichte von 16.400 Fahrzeugen oder 164 Zügen.

Die Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen ist an so genannte Auslösewerte geknüpft, die als sehr hohe Lärmbelastung definiert werden. Diese liegen bei 70 Dezibel (A) und mehr über die gesamte Tageszeit oder 60 Dezibel (A) und mehr nachts bei Schienenwegen und bei 67 Dezibel (A) tags und 57 Dezibel (A) nachts bei Bundesfernstraßen.

Ein Planungsbedürfnis ist dann gegeben, wenn mehr als 50 Personen von den Überschreitungen dieser Werte betroffen sind. So eine hohe Belastung durch Schienenlärm liegt nach der Kartierung des Eisenbahnbundesamt im Stadtgebiet von Neumarkt in den Ortsteilen Pölling und Woffenbach vor. Nach den Kartierungsergebnis des LfU sind nur wenige Anwohner der Ortsteile Rödlberg und Ischhofen durch den Lärm der BAB A3 von diesen hohen Belastungen betroffen.

Für Rückfragen steht die Regierung der Oberpfalz unter Telefon 0941/5680838 zur Verfügung.
03.04.11
Neumarkt: Laute Stadtteile
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