Ohne Anträge

NEUMARKT. Die Rückerstattung der zuviel entrichteten Mehrwertsteuer zur Wasserversorgung wurde von der Gemeinde Deining in einer unbürokratischen und bürgerfreundlichen Aktion durchgeführt.

Ohne Antragsverfahren seitens der Bürger hat die Gemeinde die Rückerstattungsbeträge ermittelt und die Bescheide an die knapp 700 Haushalte verschickt.

Demzufolge werden den Bürgern insgesamt rund 75.000 Euro zurückerstattet, ohne dass diese sich darum bemühen müssen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Gewerbebetriebe und die Buchführenden Landwirte, die die volle Mehrwertsteuer bereits im Zuge des Vorsteuerabzuges vom Finanzamt erhalten haben.

Hintergrund der Erstattungsaktion ist, dass die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen seit Juli 2000 wegen einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums auf die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge zu den Wasserversorgungsanlagen den regulären Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent und später 19 Prozent statt der bis dahin obligatorischen 7 Prozent erheben mussten.

Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung wurde nun diese Anweisung zurückgenommen, so dass künftig die Beiträge wieder mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zu versteuern sind. Das Finanzministerium hat es den Gemeinden frei gestellt, die im Zeitraum von Juli 2000 bis Juni 2009 zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.
25.11.09
Neumarkt: Ohne Anträge
Telefon Redaktion


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