Immer mehr Hilflose

NEUMARKT. Landkreisweit werden aktuell rund 2400 rechtliche Betreuungen geführt, bayernweit stehen derzeit etwa 183.000 Personen, bundesweit etwa 1,25 Millionen Bürger unter gesetzlicher Betreuung.

Das wurde bei einer Informationsveranstaltung im Neumrkter Landratsamt bekannt, zu der der Arbeitskreis "Gemeinsam Betreuen", bestehend aus der Betreuungsstelle im Landratsamt und den Betreuungsvereinen "Brücke" und Caritas-Kreisstelle eingeladen hatte. 370 ehrenamtliche Betreuer und Interessierte waren die zum Teil von weit außerhalb der Landkreisgrenze angereist.

Als Referenten wurden Dr. med. Michael Ziereis, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, stellvertretender ärztlicher Leiter des BHK Wöllershof, zum Thema "Überblick über psychische Krankheitsbilder und geistige Behinderungen und Umgang mit psychisch Kranken und geistig Behinderten" und Reinhard Moßburger, Rechtspfleger im Amtsgericht Neumarkt, als Fachmann zur "Vermögensverwaltung in der gesetzlichen Betreuung" gewonnen werden.

Im Tätigkeitsbereich des Arbeitskreises werden etea 80 Prozent der gesetzlichen Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer geführt. Die verbleibenden Betreuungen werden durch selbstständige Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer und Mitarbeiter der Betreuungsstelle übernommen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Betreuungsfälle mit großem Betreuungsaufwand oder hohen fachlichen Anforderungen an die Betreuungsperson oder ganz einfach fehlender Bereitschaft im Angehörigenbereich.

Eine rechtliche Betreuung wird über das Betreuungsgericht nur dann angeordnet, wenn ein volljähriger Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen, seelischen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann; zusätzlich muss ein Rechtsfürsorgebedürfnis bestehen. Der betroffene Erwachsene muss außerstande sein, tatsächliche und für sein Leben bedeutende Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Die steigende Lebenserwartung gehe einher mit der Gefahr von geistigen Behinderungen, die die Hilfe anderer Menschen erforderlich machen und damit Abhängigkeiten und Beschränkungen mit sich bringen können.

Auch bei jüngeren Menschen steige die Zahl psychischer Erkrankungen. Geistige Behinderungen könnten bereits bei Geburt auftreten und Ursache dafür sein, dass Betroffene bei Erreichen der Volljährigkeit außerstande sind, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Auch spätere Ereignisse wie zum Beispiel Unfälle können zu einer Hilfsbedürftigkeit führen.

Wer selbst bestimmen möchte, was im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit geschehen soll, sei gut beraten, sich rechtzeitig mit alternativen Möglichkeiten zu einer gerichtlich angeordneten Betreuung, wie zum Beispiel einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, auseinandersetzen, hieß es bei der Tagung.

Ansprechpartner seien hier insbesondere Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und die Mitarbeiter des Arbeitskreises "Gemeinsam Betreuten".
26.10.09
Neumarkt: Immer mehr Hilflose
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