Windrad bestätigt

NEUMARKT. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte jetzt die Sondergenehmigung des Landratsamtes für eine Windkraftanlage bei Lampertshofen.

Damit kassierte das Münchner Gericht eine Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts, das im letzten Jahr noch der Klage eines Bürgers gegen den Bescheid des Landratsamtes gefolgt war (wir berichteten).

Das Landratsamt hatte damals eine Sondergenehmigung erteilt, obwohl die Abstandsflächen nicht eingehalten wurden. Das sei in Ordnung, urteilte der Verwaltungsgerichtshof, der damit der Klage des Anliegers abwies.

Gegen das Urteil ist nur mehr Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.
11.08.09
Neumarkt: Windrad bestätigt
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