Mietspiegel für Läden


Die IHK informierte über Ladenmieten in Neumarkt.
NEUMARKT. Ladenflächen kosten in der Neumarkter Innenstadt rund zehn Euro kalt pro Quadratmeter und in Innenstadtlagen der Landkreis-Gemeinden etwa sechs Euro. Das geht aus dem "ersten Gewerberaum-Mietspiegel" hervor, den jetzt die IHK auch für Stadt und Landkreis Neumarkt vorstellte.

In "hervorragenden Innenstadtlagen" müßten in Neumarkt zwischen 12 und 30 Euro pro Quadratmeter Ladenfläche bezahlt werden, hieß es. In "guten Innenstadtlagen" liegt der Preis zwischen 6 und 16 Euro. Büro- und Praxisflächen kosten in Neumarkt je nach Lage zwischen 5 und 7 Euro. Produktionsräume etwa 2,75 Euro und Freilagerflächen etwa 50 Cent.

In den Landkreis-Gemeinden liegen die Preise deutlich niedriger - allerdings sind sie nicht nach den einzelnen Gemeinden aufgeschlüsselt.

Die IHK Regensburg bezeichnet den ersten Gewerberaum-Mietspiegel als "Meilenstein für Unternehmer und Grundstückseigentümer". Sechs öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung und Grundstücks- und Gebäudemieten haben das Material für die Broschüre erhoben. Das sind Daten aus Gerichtsverfahren und Privatgutachten, die die Experten in langjähriger Bewertungs- und Recherchetätigkeit dokumentiert und stets aktualisiert haben.

Übersichtlich gegliedert zeigt der Gewerberaum-Mietspiegel die Kaltmieten der Gewerbeflächen für die einzelnen Städte und Landkreise im IHK-Bezirk, also in der Oberpfalz und im Landkreis Kelheim, vom niedrigsten bis zum höchsten Wert. Es erfolgte eine Aufteilung in Ladenflächen, Büro- und Praxisflächen, Produktions- und Lagerräume sowie Parkplätze. Für die Zukunft ist geplant, bei jeder Aktualisierung neben den Daten der Sachverständigen zusätzlich Angaben von Gewerbetreibenden, Banken, Sparkassen und Immobilienmaklern einzubeziehen.

Hilfe bei Immobilienbewertung

Der vorliegende Gewerberaum-Mietspiegel soll Unternehmen eine Orientierung, etwa bei Bewertungen im Zuge der Erbschaftsteuerreform, ermöglichen. Finanzbeamte können den Mietspiegel als Grundlage zur Ermittlung einer ortsüblichen Miete heranziehen. Der wesentliche, sich daraus ergebende Vorteil für die Unternehmen liege darin, dass die Bewertungsergebnisse der Finanzbehörden, die dem jeweiligen Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage für die anfallende Steuerlast zugrunde gelegt werden, im ostbayerischen Raum deutlich geringer ausfallen. Die Anzahl der Sachverständigengutachten, mit denen dieser niedrige Wert bisher nachgewiesen wurde, kann nun zum Vorteil der Unternehmer erheblich reduziert werden.

Die dabei eingesparten Gutachterkosten betragen üblicherweise mehrere tausend Euro, in Einzelfällen sogar deutlich über zehntausend Euro je Grundstück, hieß es. Ohne einen anerkannten Gewerbemietenspiegel müssen sämtliche Gewerbeimmobilien anhand des bei Gewerbeimmobilien unpraktikablen Sachwertverfahrens bewertet werden. So wäre zum Beispiel eine 5000 Quadratmeter große neuwertige Produktionshalle ohne Gewerbemietenspiegel bisher mit rund 3,5 Millionen Euro bewertet worden, während man nun bei Ansatz einer üblichen Miete von durchschnittlich 3 Euro pro Quadratmeter pro Monat einen Immobilienwert von lediglich rund 1,8 Millionen Euro erhält, der dem jeweiligen Steuerbescheid zugrunde gelegt wird.

Neben dem Gewerberaum-Mietspiegel finden sich in der IHK-Broschüre "Ostbayern konkret" die Kontaktadressen der von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, rechtliche Tipps zum Geschäftsraummietvertrag und Hinweise zum Gewerbeimmobilieninformationssystem SISBY.

neumarktonline-Leser können sich den Gewerberaum-Mietspiegel hier herunterladen (PDF, 700kb).
02.06.09
Neumarkt: Mietspiegel für Läden
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