Mietspiegel für Läden
Die IHK informierte über Ladenmieten in Neumarkt.
NEUMARKT. Ladenflächen kosten in der Neumarkter Innenstadt rund zehn Euro kalt pro Quadratmeter und in Innenstadtlagen der Landkreis-Gemeinden etwa sechs Euro. Das geht aus dem "ersten Gewerberaum-Mietspiegel" hervor, den jetzt die IHK auch für Stadt und Landkreis Neumarkt vorstellte.
In "hervorragenden Innenstadtlagen" müßten in Neumarkt zwischen 12 und 30 Euro pro Quadratmeter Ladenfläche bezahlt werden, hieß es. In "guten Innenstadtlagen" liegt der Preis zwischen 6 und 16 Euro. Büro- und Praxisflächen kosten in Neumarkt je nach Lage zwischen 5 und 7 Euro. Produktionsräume etwa 2,75 Euro und Freilagerflächen etwa 50 Cent.
In den Landkreis-Gemeinden liegen die Preise deutlich niedriger - allerdings sind sie nicht nach den einzelnen Gemeinden aufgeschlüsselt.
Die IHK Regensburg bezeichnet den ersten Gewerberaum-Mietspiegel als "Meilenstein für Unternehmer und Grundstückseigentümer". Sechs öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung und
Grundstücks- und Gebäudemieten haben das Material für die Broschüre
erhoben. Das sind Daten aus Gerichtsverfahren und Privatgutachten, die die
Experten in langjähriger Bewertungs- und Recherchetätigkeit dokumentiert
und stets aktualisiert haben.
Übersichtlich gegliedert zeigt der Gewerberaum-Mietspiegel die Kaltmieten
der Gewerbeflächen für die einzelnen Städte und Landkreise im IHK-Bezirk,
also in der Oberpfalz und im Landkreis Kelheim, vom niedrigsten bis zum
höchsten Wert. Es erfolgte eine Aufteilung in Ladenflächen, Büro- und
Praxisflächen, Produktions- und Lagerräume sowie Parkplätze. Für die
Zukunft ist geplant, bei jeder Aktualisierung neben den Daten der
Sachverständigen zusätzlich Angaben von Gewerbetreibenden, Banken,
Sparkassen und Immobilienmaklern einzubeziehen.
Hilfe bei Immobilienbewertung
Der vorliegende Gewerberaum-Mietspiegel soll Unternehmen eine Orientierung,
etwa bei Bewertungen im Zuge der Erbschaftsteuerreform, ermöglichen.
Finanzbeamte können den Mietspiegel als Grundlage zur Ermittlung einer
ortsüblichen Miete heranziehen. Der wesentliche, sich daraus ergebende
Vorteil für die Unternehmen liege darin, dass die Bewertungsergebnisse der
Finanzbehörden, die dem jeweiligen Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage
für die anfallende Steuerlast zugrunde gelegt werden, im ostbayerischen
Raum deutlich geringer ausfallen. Die Anzahl der Sachverständigengutachten,
mit denen dieser niedrige Wert bisher nachgewiesen wurde, kann nun zum
Vorteil der Unternehmer erheblich reduziert werden.
Die dabei eingesparten Gutachterkosten betragen üblicherweise mehrere
tausend Euro, in Einzelfällen sogar deutlich über zehntausend Euro je
Grundstück, hieß es. Ohne einen anerkannten Gewerbemietenspiegel müssen sämtliche
Gewerbeimmobilien anhand des bei Gewerbeimmobilien unpraktikablen
Sachwertverfahrens bewertet werden. So wäre zum Beispiel eine 5000 Quadratmeter große
neuwertige Produktionshalle ohne Gewerbemietenspiegel bisher mit
rund 3,5 Millionen Euro bewertet worden, während man nun bei Ansatz einer
üblichen Miete von durchschnittlich 3 Euro pro Quadratmeter pro Monat einen
Immobilienwert von lediglich rund 1,8 Millionen Euro erhält, der dem jeweiligen
Steuerbescheid zugrunde gelegt wird.
Neben dem Gewerberaum-Mietspiegel finden sich in der IHK-Broschüre
"Ostbayern konkret" die Kontaktadressen der von der IHK öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen, rechtliche Tipps zum
Geschäftsraummietvertrag und Hinweise zum
Gewerbeimmobilieninformationssystem SISBY.
neumarktonline-Leser können sich den Gewerberaum-Mietspiegel hier herunterladen (PDF, 700kb).02.06.09
Neumarkt: Mietspiegel für Läden