Sandabbau wird erlaubt
NEUMARKT. Die Firma
Faber-Castell darf bei Oberhembach Quarzsand abbauen - unter einigen Auflagen.
Die Regierung der Oberpfalz hat ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan zur Gewinnung und Aufbereitung von Quarzsand im Tagebau "Harrlach/Langweiher" durch die Firma
A.W. Faber-Castell Sandverwertung GmbH & Co.KG aus Stein durchgeführt, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Das Verfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, dass der Rahmenplan den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, wenn folgende Maßgaben beachtet werden:
- Der Sandabbau hat in Abschnitten zu erfolgen. Die einzelnen Abbauabschnitte sollten nicht mehr als zwei bis drei Hektar betragen.
- Der Waldbestand ist nur in dem erforderlichen Umfang möglichst kurz vor dem eigentlichen Sandabbau zu roden. An einigen Stellen sind bereits zu Beginn der Arbeiten im Sandabbau aus naturschutzfachlichen Gründen Auflockerungen im Baumbestand durchzuführen.
- Die maximale Abbautiefe für den Sandabbau ist aus Gründen des Grundwasserschutzes die Oberkante des Basisletten des Oberen Burgsandsteins. Zum Zweck der Drainage ist eine etwa 50 Zentimeter mächtige Sandschicht oberhalb des Basisletten zu erhalten.
- Der Eintrag von (Grund-)wassergefährdenden Stoffen ist aus Gründen des Wasser- und Grundwasserschutzes zu vermeiden.
- Nach erfolgtem Sandabbau sind die einzelnen Abbauabschnitte zügig zu rekultivieren. Die Rekultivierungsziele sind im Rahmenbetriebsplan enthalten. Als Rekultivierungsziel ist die Wiederherstellung der Waldfunktion (durch Wiederaufforstung und natürliche Sukzession) herzustellen.
- Die entstandenen Abbauflächen sind nicht mit Fremdmaterial zu verfüllen. Für die Bodenmodellierung sind ausschließlich das Material aus der Sandwaschanlage sowie der zwischengelagerte Oberboden zu verwenden.
- Auf die Entstehung von Biotopstrukturen soll hingewirkt werden.
Ursache für das durchgeführte Verfahren ist die Absicht der Firma
Faber-Castell, auf den betriebseigenen Flächen innerhalb des regionalplanerisch festgesetzten Vorbehaltsgebietes "westlich Pyrbaum" die Gewinnung von Quarzsand im Trockenabbau und dessen Aufbereitung mit einer Sandwaschanlage durchzuführen. Ziel des Abbaus ist es, die langfristige Versorgung der Kunden in der Industrieregion Mittelfranken und im Landkreis Neumarkt mit hochwertigen Rohstoffen sicherzustellen, hieß es.
Die geplante Abbaufläche liegt westlich der Bundesautobahn BAB 9 und der ICE-Trasse Nürnberg-München innerhalb des südlichen Nürnberger Reichswaldes.
Die Regierung der Oberpfalz hat insgesamt 29 Behörden, Dienststellen und Verbänden am Verfahren beteiligt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien in die landesplanerische Beurteilung mit eingeflossen, hieß es.
28.08.08
Neumarkt: Sandabbau wird erlaubt