Gutscheine zum Schulstart ?

NEUMARKT. Die SPD-Fraktion beantragt im Kreistag Gutscheine für schulpflichtige Kinder, deren Eltern auf "Hartz IV" angewiesen sind.

Der Schulanfang mit seinen finanziellen Anforderungen stelle für viele Familien mit Kindern eine besondere Belastung dar, heißt es in der Begründung des SPD-Antrags. Auch der Landkreis Neumarkt sollte dem Beispiel anderer Kommunen wie zumBeispiel der Stadt Nürnberg folgen und den betroffenen Familien für jedes schulpflichtige Kind im September einen Gutschein mit einem Wert von 40 Euro zum Erwerb von erforderlichem Schulbedarf aushändigen. Für Schulanfänger sollte der einmalig zu gewährende Wert des Gutscheins auf 80 Euro festgesetzt werden.

Da man sicherstellen wolle, dass die Unterstützung zweckgebunden ausschließlich den schulischen Bedürfnissen der Kinder zu Gute kommt, sollte man für die Finanzspritze die Form eines Gutscheins wählen, hieß es von der SPD. Dazu sollte nur ein formloser Antrag der Erziehungsberechtigten bei seinem Sachbearbeiter nötig sein und die Einlösung des Gutscheins auf Geschäfte im Landkreis Neumarkt beschränkt werden.

Der Landkreis sei als Träger der Sozialhilfe auch für weitergehende Leistungen über die staatlichen Regelleistungen hinaus berechtigt und gegebenenfalls gefordert, heißt es in dem von Fraktionsvorsitzendem Helmut Himmler untrzeichneten Antrag.

Im Landkreis Neumarkt befanden sich derzeit etwa 600 Kinder und Jugendliche in der Situation, dass sie und ihre Eltern von "Hartz IV" leben müßten. Ab Juli beträgt der monatliche Betrag für Kinder bis 14 Jahre 211 Euro und ab 14 Jahre 281 Euro. Seit der Einführung von "Hartz IV" gibt es keine Sonderzahlungen mehr für besondere Anlässe und Ereignisse, die den Haushalt der Familien extra belasten.

Nach Meinung der Sozialdemokraten sollten für alle Kinder "unabhängig von Herkunft, sozialem Status und Einkommen der Eltern" gute Voraussetzungen für Bildung und Ausbildung geschaffen werden.
15.07.08
Neumarkt: Gutscheine zum Schulstart ?
Telefon Redaktion


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