In Psychiatrie eingewiesen


Auf der Anklagebank im Sitzungssaal 600 des Nürnberger
Schwurgerichts: die 47 Jahre alte Monika E. aus Thannhausen.
(Die Gesichtpartie wurde unkenntlich gemacht)
Foto: Erich Zwick
NEUMARKT. Kein anderes Urteil hätte die Angeklagte härter treffen können: Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt auf unbestimmte Dauer.

Damit zog die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter Vorsitzendem Richter Peter Wörner den nicht anders zu erwartenden Schlussstrich unter das Verfahren gegen die 47 Jahre alte Monika E. aus Thannhausen, der ein versuchter Mord an ihrem zwölfjährigen Sohn zur Last gelegt worden war.

Die glücklicherweise im Ansatz stecken gebliebene Tat trug sich am 21. Mai vergangenen Jahres zu. Der Junge hatte in der Schule eine Englisch-Arbeit vermasselt, worüber sich die Mutter von drei Kindern derart aufregte, dass sie beinahe eine Wahnsinnstat ausführte. Sie bekam Schuldgefühle, dass es wohl an ihr liegen müsste, dass ihr Bub in der Schule nicht so recht mitkommt.

Dabei muss dem Jungen das Leben in der Schule auch nicht gerade einfach gemacht worden sein. Obwohl er hörgeschädigt war, wurde er in der Klasse nach ganz hinten gesetzt, wo er vom Unterricht das meiste gar nicht so richtig mit bekam. Die Mutter wollte dieses Manko dadurch ausgleichen, dass sie mit dem Buben den Lernstoff wiederholte und mit ihm übte.

Da muss sie es wie eine kalte Dusche empfunden haben, dass alle Mühen mit der Englischarbeit wieder einmal umsonst waren. Sie hielt nicht nur den Jungen für einen Versager, sondern schob sich die Schuld auch selber zu.

In ihrer Verzweiflung griff sie zu einem 31 Zentimeter langen Küchenmesser, schlich sich von hinten an den Jungen heran und setzte ihm die Klinge an die Kehle. Nur einer raschen Reaktion hatte es das Beinahe-Opfer zu verdanken, dass es sich noch in Sicherheit bringen konnte.

"Ich wollte ihn nicht töten, sondern nur einen Schrecken einjagen", verteidigt sich die zunächst schweigsame, dann doch gefasst wirkende angeklagte Mutter. "Und das mit einem Messer?", fragt Vorsitzender Richter Wörner zurück. "Doch wohl nicht, um ein Butterbrot zu streichen."

Der Vorsitzende glaubt ihr also nicht; denn gegenüber der Polizei hatte sie was ganz anderes zu Protokoll gegeben. Sie habe beschlossen, erst ihren Sohn und dann sich selbst zu töten. Wenn sie ihm die Kehle durchschnitte, könnte sie ihm eine unsichere Zukunft ersparen.

Unmittelbar nach der vereitelten Tat hatte Monika E. einen Mediziner angerufen, bei dem sie in Behandlung stand, und ihm eröffnet, dass sie sich selbst umbringen werde und nicht dafür garantieren könne, dass sie ihrem Sohn nichts antue. Der Arzt nahm den Anruf ernst, verständigte die Polizei, die kurze Zeit später Monika E. festnahm.

Die Zeit bis zur Verhandlung am Montag und Dienstag verbrachte sie in Haft, bzw. in einem psychiatrischen Krankenhaus in Taufkirchen. Im ersten Teil ihres Prozesses machte sie einen völlig normalen Eindruck, unter dem sie durchaus unter der Auflage einer ambulanten Behandlung in absehbarer Zeit auf freien Fuß gekommen wäre.

Dann aber leitete sie selbst die Wende zu ihrem Nachteil ein und erhärtete die Forderung von Staatsanwalt Manfred Lupko, der auf eine Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit plädierte.

Ausschlaggebend für das Urteil waren ihre wilden Phantasien, die sie in den Raum stellte: Sie sprach von einer Verschwörung, der 52 ihrer Bekannten zum Opfer fallen sollten. Außerdem müsse ihr Sohn in der Kirche von vergiftetem Messwein trinken.

Diese Details reichten, um sie aufgrund ihrer Erkrankung, die ihr psychiatrische Gutachten attestierten, von der Allgemeinheit fern zu halten.
Erich Zwick
12.03.08
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