0,0-Promille-Grenze gilt

NEUMARKT. In der Nacht zum Mittwoch tritt das neue Gesetz in Kraft, wonach es Fahranfängern während der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres verboten ist, "als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl noch die Wirkung eines solchen Getränkes gegeben ist".

Ab 1.August, 0.00 Uhr, soll mit dem neuen Gesetz gegen eine der Hauptunfallursachen konsequent vorgegangen werden. Und junge Leute sollten nicht darauf hoffen, daß die Polizisten in den ersten Tagen Gnade vor Recht ergehen lassen: Schon punkt Mitternacht wird man verstärkt darauf achten, dass diese neue Vorschrift eingehalten wird, hieß es am Dienstag von der Polizei.

Wer als Fahranfänger unter Alkoholeinwirkung ein Kraftfahrzeug führt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 125 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, und es ist auch die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich.
31.07.07
Neumarkt: 0,0-Promille-Grenze gilt
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