Drei Jahre Haft
NEUMARKT/NÜRNBERG. Der Münchner Rechtsanwalt Frank Eckstein manövrierte die Dritte Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth in eine Zwickmühle: Ist es schuldangemessen, seinen Neumarkter Mandanten Klaus H. hinter Schloss und Riegel zu schicken, wenn ein gewisser Peter Hartz für vergleichbare Delikte in größeren Dimensionen schon im Vorfeld eine Haftverschonung signalisiert bekommt?
Die Dritte Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Richard Caspar machte sich die Entscheidung nicht leicht, als sie den Neumarkter zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilte. "Bei ihm ist einfach zu viel zusammengekommen", begründete der Richter die Entscheidung der Kammer.
Der 43 Jahre alte angeklagte Diplom-Betriebswirt war in Mühlhausen drei Betrieben vorgestanden, die sich auf Autoglas-Veredelungen spezialisiert hatten (
wir berichteten). Die Firmen gerieten Ende 2003 in eine finanzielle Schieflage, die der Angeklagte nicht wahrhaben wollte. Anstatt Insolvenz anzumelden, verschleppte er diese, in der Hoffnung, das Ruder noch herumreißen zu können.
Als ihm das nicht gelang, stolperte er von einer Straftat in die nächste: "Veruntreuende Unterschlagung in 19 Fällen, vorsätzliche Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in drei Fällen, vorsätzlicher Bankrott in zwei Fällen und Untreue in elf Fällen". Das Ganze "garnierte" er noch mit einer Urkundenfälschung gegenüber dem Finanzamt, mit der er es sogar schaffte, den Fiskus "auszutricksen".
Die Beweisaufnahme verfestigte die Vorwürfe, die der vorher unbescholtene Angeklagte auch teilweise einräumte. Er hätte aber alles nicht zum Zwecke der eigenen Bereicherung, sondern zur (vergeblichen) Rettung der Firmen getan. Sogar mit dem Insolvenzverwalter hätte er die Unternehmen noch weitergeführt, doch dieser habe ein "falsches Spiel" getrieben und die Firmen "abgewickelt", also "verschenkt".
"Er hätte früher die Notbremse ziehen sollen", warb Verteidiger Frank Eckstein für seinen Mandanten, für dessen Verfehlungen Staatsanwalt Michael Schreyer eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte.
Klaus H. habe schon viel verloren und eine siebenmonatige Untersuchungshaft verbüßt, appellierte der Jurist an die Milde des Gerichts. Wenn für den 65-Jährigen Peter Hartz schon im Vorfeld der Verhandlung eine Übereinkunft getroffen worden sei, diesen mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon kommen zu lassen, müsste dies für seinen Mandanten doch auch möglich sein, wobei dieser einen weitaus geringeren Schaden angerichtet hat.
Darauf ließ sich das Gericht aber nicht ein, sondern verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und verurteilte den Angeklagten zu den Kosten des Verfahrens. Auf den von dem Münchner Anwalt angesprochenen "Prominenten-Bonus" für Peter Hartz berief sich der Vorsitzende Richter auf einen "Sonderfall aus bestimmten Gründen".
Bei anderen "Sonderfällen", die von der Verteidigung erst gar nicht ins Feld geführt worden waren, sah sich Dr. Caspar zu einer Erklärung veranlasst: Bei Boris Becker sei unklar gewesen, ob er in Deutschland oder in Monaco Steuern hinterzogen hat und bei Ackermann habe man "juristisches Neuland" betreten.
Obwohl sich das Gericht seine Entscheidung nicht leicht gemacht hat - immerhin "brüteten" Richter und Schöffen drei Stunden lang über dem Urteil -, blieb beim Zuhörer der schale Geschmack zurück: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen…"
Erich Zwick
18.01.07
Neumarkt: Drei Jahre Haft