"Kein Spielzeug"


Von der Polizei beschlagnahmte, illegale Kracher
NEUMARKT. Mit Silvester-Feuerwerk sorgsam umzugehen kann viel Leid zum Jahreswechsel ersparen. Darauf wies Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf zum bevorstehenden Jahreswechsel hin. Schnappauf: "Jahr für Jahr führt Unkenntnis, Leichtsinn, Angeberei und Alkohol zu schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerk."

Deshalb appellierte der Minister an die Hobbyfeuerwerker, beim Abbrennen ein paar Verhaltensregeln zu beachten und nur sichere Feuerwerksartikel zu verwenden. Wer schon Feuerwerkskörper zünden will - statt dem Motto "Brot statt Böller" zu folgen - sollte nach den Worten des Ministers auf jeden Fall auf geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper achten. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen "BAM" erkennbar. Lagerung und Verkauf zum Jahreswechsel kontrollieren die Gewerbeaufsichtsämter bei bayernweit rund 1.000 Einsätzen im Groß- und Einzelhandel.

Die fünf wichtigsten Tipps sind Schnappauf zufolge nach dem Zünden Feuerwerkskörper sofort wegwerfen, auf genügend Abstand achten, nie in Personengruppen werfen, Raketen nur aus Standvorrichtungen senkrecht abschießen und vor allem keine "Basteleien" vorzunehmen. Die Silvesternacht endet fast jedes Jahr für rund 200 Kinder in der Notaufnahme.

Schnappauf: "Böller und Raketen sind kein Spielzeug. Eltern müssen dafür sorgen, dass Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangen können. Niemand wird sich verzeihen können, wenn ein Kind schwere Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden davon trägt." Hörschäden sind nach Verbrennungen die zweithäufigste Verletzung in der Silvesternacht. Explodierende Feuerwerkskörper können in einem Abstand von zwei Metern Spitzenpegel von 145 bis 160 Dezibel erreichen, in unmittelbarer Nähe sogar 190 Dezibel. Schädigungen wie Hörverlust oder Tinnitus können die Folge sein.

Feuerwerkskörper der Klasse II, das sind die meisten der im Handel erhältlichen Artikel wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Vulkane, Raketen, Sonnen und Fontänen, dürfen nur von Personen über 18 Jahre erworben und im Freien abgebrannt werden. Eindringlich warnte der Minister vor nicht zugelassener Billigware, die meist aus Osteuropa von Privatpersonen illegal eingeführt wird. Diese Feuerwerkskörper sind nicht amtlich geprüft und enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge. Deswegen können sie beim Abbrennen zu sehr schweren Verletzungen bis hin zu weggerissenen Fingern führen. Das Einführen, Vertreiben und Verwenden solcher Produkte wird als Straftat geahndet.

Wichtige Verhaltensregeln beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln:
30.12.06
Neumarkt: "Kein Spielzeug"
Telefon Redaktion


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