Auf falsche Berater gesetzt?


Zwischen Staatsanwalt (links) und Verteidiger: der wegen Bank-
rotts angeklagte Klaus H. (42) aus Mühlhausen.
Foto: Erich Zwick
NEUMARKT/ NÜRNBERG. Auf dem Höhepunkt seiner geschäftlichen Karriere hatte er 130 Mitarbeiter um sich - am Montag war er mit seinem Verteidiger allein auf sich gestellt.

Nur ein einziger Zuhörer hatte sich in den Sitzungssaal 144 des Landgerichts Nürnberg-Fürth verirrt, um sich das Schicksal des 42 Jahre alten ehemaligen Unternehmers Klaus H. aus Mühlhausen anzuhören.

Der Staatsanwalt wirft dem früheren Geschäftsführer von mehreren Handelsgesellschaften vor, Urkundenfälschung, veruntreuende Unterschlagung in 19 Fällen, vorsätzliche Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in drei Fällen, vorsätzlichen Bankrott in zwei Fällen und Untreue in elf Fällen begangen zu haben.

Als am 24. November 2004 die Unregelmäßigkeiten des gebürtigen ledigen Neumarkters aufflogen, wanderte er zunächst in Untersuchungshaft. Gegen eine Kaution in nicht unerheblicher Höhe wurde er jedoch auf freien Fuß gesetzt, so dass er am Montag als freier Mann den Gerichtssaal betrat. Noch fünf Mal steht ihm dieser Gang bevor, denn bis zum 11. Dezember wird sich das Verfahren hinziehen, zu dem zahlreiche Zeugen geladen sind.

In einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas, wies der Angeklagte die meisten Verfehlungen zurück oder rückte sie in ein anderes Licht. Den Hauptvorwurf, in eine geschäftliche Schieflage geraten zu sein, schrieb er falschen Beratern bei einem auswärtigen Kreditinstitut und seinem größten Geschäftspartner, einem renommierten Automobilhersteller, zu.

Dass das nicht in der Oberpfalz beheimatete Kreditinstitut eine nicht unwesentliche Rolle bei dem geschäftlichen Fiasko seines Kunden gespielt haben musste, konnte man schon aus der Anklageschrift heraushören, die ein gutes Dutzend Seiten füllte.

Die Vorwürfe daraus zusammengefasst: Der Angeklagte soll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von mehreren Handelsgesellschaften veranlasst haben, dass Zahlungen einzelner Kunden nicht mehr auf die Geschäftskonten der jeweiligen Gesellschaft, sondern auf sein Privatkonto gelangten. Hierdurch soll den betroffenen Gesellschaften ein Schaden in Höhe von etwa 142.000 Euro entstanden sein.

Um Zwangsmaßnahmen abzuwenden, soll Klaus H. den Finanzbehörden gegenüber selbstgefertigte Zahlungsavise in Höhe von 221.809,44 Euro vorgelegt haben. Außerdem liegt dem Angeklagten zur Last, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit aller Gesellschaften durch Luftbuchungen verschleiert und pflichtwidrig keinen Insolvenzverfahrensantrag gestellt zu haben.

Schließlich soll der Angeklagte Waren im Wert von rund 108.000 Euro, die einer seiner Firmen zur Veredelung geliefert wurden, ohne Wissen der Eigentümer an Dritte verkauft und die Erlöse in seine Firma gesteckt haben.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 15. November, fortgesetzt.
Erich Zwick
13.11.06
Neumarkt: Auf falsche Berater gesetzt?
Telefon Redaktion


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