Schulen wieder zu
NEUMARKT. In den Schulen im Landkreis findet ab Montag wieder Distanzunterricht statt. Auch die Kindergärten machen wieder zu.
Ausgenommen davon sind in den Schulen die Übertritts- und Abschlußklassen, für sie gilt weiterhin „Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht“.
Das geht aus einer offiziellen Bekanntmachung des Neumarkter Landratsamtes vom Freitag hervor. Grund dafür ist eine offizielle Sieben-Tage-Inzidenz des Robert Koch-Instituts von 135,2 am Freitag. Im Gegensatz zu den Einschränkungs-Kriterien für Bürger und Gewerbe - wo die Inzidenz drei Tage in Folge die 100er Grenze über- oder unterschreiten muß - ist für die Regelung an Schulen und Kindergärten allein die Inzidenz-Zahl am Freitag entscheidend.
In der Bekanntmachung heißt es:
- Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 findet unter den Voraussetzungen des Abs. 4 in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.
- Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
- Diese Bekanntmachung tritt am 19.04.2021 in Kraft und mit Ablauf des 25.04.2021 außer Kraft.
16.04.21
Neumarkt: Schulen wieder zu