NEUMARKT. Hecken, Sträucher und Äste müssen in Neumarkt so geschnitten sein, daß die Sicherheit im Straßenverkehr stets gewährleistet ist.
Darauf wurde jetzt aus dem Rathaus hingewiesen.
Die Pflanzen dürfen das Lichtraumprofil der öffentlichen Straßen nicht behindern. Dazu muß über Gehwegen eine lichte Höhe von 2,50 Metern freigehalten werden, über Fahrbahnen eine von mindestens 4,50 Metern. Der Rückschnitt solle so erfolgen, dass Straßenschilder für die Verkehrsteilnehmer zu erkennen sind.
Darüber hinaus wies die Stadt auch auf die Reinigungspflicht sowie die Räum- und Streupflicht nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt hin. Insbesondere sollen die Geh- und Radwege vor den Grundstücken von Gras, Blättern und Unkraut befreit sein.