Beschwerde abgelehnt

NEUMARKT. Das überraschende "Aus" für eine neue Landesgartenschau in Neumarkt ist nach Ansicht der Rechtsaufsicht in Ordnung.

Das Landratsamt hat Oberbürgermeister Thomas Thumann in seiner Ansicht bestätigt, dass wegen des anlehnenden Beschlusses im Stadtrat vom 22.September hinsichtlich Standort und Mittelbereitstellung eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2022 unmöglich zu realisieren sei.

Ein Flitz-Stadtrat hatte deswegen eines Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht (wir berichteten).


Im Antwortschreiben heißt es abschließend dazu, dass Oberbürgermeister Thumann kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Das Stadtoberhaupt sieht sich damit voll in seiner Vorgehensweise bestätigt:„ Für mich ist das auch ein Sieg der Vernunft und der Klarheit im Umgang mit Stadtratsbeschlüssen, die man nicht einfach so auslegen kann, wie es einem gerade am Besten in den Kram passt.“

Zwar hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im Juni überraschend beschlossen, dass die Stadt sich um die Durchführung der LGS im Jahr 2022 bewerben soll, die nach dem Rückzug von Traunstein neu vergeben wird (wir berichteten). Aber in der Sitzung im September war dann der Beschluss abgelehnt worden, der die Durchführung eines Workshops zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen, die Festlegung des Standortes für die LGS auf das Areal „Flugfeld“ und die Mittelfreigabe zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen beinhaltet hätte (wir berichteten).

Der Oberbürgermeister hatte daher im Nachgang zu dieser Sitzung des Stadtrates folgerichtig festgestellt, dass dieser Beschluss für ihn das Ende des Projektes „Bewerbung um die Landesgartenschau 2022“ darstellt. „Wir werden von der Verwaltung her das Thema daher auch nicht weiter verfolgen“, so hatte sich Neumarkts Oberbürgermeister im Oktober weiter dazu geäußert.

Ein Flitz-Stadtrat hatte darauf mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt reagiert und zugleich einen Antrag auf Bestellung eines Beauftragten gestellt. Beide Anträge wurden nun vom Landratsamt zurückgewiesen.

Zwar sei es laut Rechtsaufsicht aufgrund des Artikels 114 der Gemeindeordnung grundsätzlich möglich, einen Beauftragten durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu bestellen. Dies sei aber nur unter genau festgelegten Bedingungen möglich, die laut Rechtsaufsicht im Fall der Stadt Neumarkt überhaupt nicht vorliegen.

Ebenfalls ohne Erfolg verlief die Dienstaufsichtsbeschwerde. Auch sie wurde nun von der Rechtsaufsicht als „unbegründet“ eingestuft und damit das Vorgehen des Oberbürgermeisters bestätigt.
21.11.16
Neumarkt: Beschwerde abgelehnt
Telefon Redaktion


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