Freispruch für OB
NEUMARKT. Das Nürnberger Amtsgericht hat den Neumarkter Oberbürgermeister Thomas Thumann vom Vorwurf der Haushaltsuntreue freigesprochen.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, daß sowohl objektiv wie auch subjektiv keine ausreichenden Gründe für eine Verurteilung vorlagen. So konnte objektiv der angebliche Schaden nicht bestätigt werden.
Subjektiv habe Thumann in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister „das gemacht, was er tun konnte“, hieß es am Mittwoch. Es habe unter seinen fachkundigen Mitarbeitern eine kontroverse Diskussion gegeben und er habe als Chef entscheiden müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen zweifacher Haushaltsuntreue eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen gefordert, also von zwei Monatsgehältern.
Wie
mehrmals berichtet war der Neumarkter Oberbürgermeister angeklagt worden, weil er zwei Rathaus-Mitarbeitern eine „stufengleiche Höhergruppierungen“ genehmigt hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während vom freigesprochenen Oberbürgermeister wohl kaum ein Einspruch erwartet wird hat die Staatsanwaltschaft noch Zeit, den Freispruch anzufechten.
19.07.23
Neumarkt: Freispruch für OB