Am Mittwoch Entscheidung?


Oberbürgermeister Thomas Thumann
Foto: Archiv
NEUMARKT. Am Mittwoch steht Oberbürgermeister Thomas Thumann erneut wegen „Haushaltsuntreue“ vor Gericht - und möglicherweise fällt eine Entscheidung.

Beobachter des Verfahrens halten es nicht für ausgeschlossen, daß eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch erfolgt. Thumann wird vorgeworfen, die Stadt um 18.583,90 Euro geschädigt zu haben.

Der Neumarkter Stadtchef wird vor dem Nürnberger Amsgericht beschuldigt, genau diese Kosten durch eine Gehaltserhöhung für zwei städtische Mitarbeiter verursacht zu haben. So genehmigte er in den Jahren 2014 und 2015 sogenannte „stufengleiche Höhergruppierungen“ - und dies sei im hochkomplizierten Verwaltungsrecht damals nicht erlaubt gewesen. Seit einer Novellierung im Jahr 2017 ist ein solches Vorgehen allerdings keine Straftat mehr, hieß es.

Thumann hat zwei hauptamliche Feuerwehrleute eine Gehaltserhöhung genehmigt, was über den „Flurfunk“ natürlich auch andere Mitarbeiter im Rathaus mitbekommen haben. Deshalb dauerte es auch nicht lange, bis weitere städtische Mitarbeiter beim OB anklopften. So kletterte eine Standesbeamtin nach einer Weiterbildung auf der Entgeltgruppenleiter höher - und zwar stufengleich, wie dem OB von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde. Tatsächlich hätte die Erfahrungsstufe im Rahmen der Höhergruppierung abgesenkt werden müssen.


OB Thumann kritisierte am ersten Verhandlungstag vor Gericht das komplizierte Tarifsystem des öffentlichen Dienstes, das auch ihn als Juristen und gelernten Rechtsanwalt oft vor Rätsel stelle. Eine Amtsleiterin im Rathaus hat allerdings damals offiziell Widerspruch eingelegt und die „Verkürzung der Stufenlaufzeit“ kritisiert. Über Kreuz mit ihren Auffassungen sollen damals auch die Chefs des Personalamts und des Rechtsamts gelegen haben.

Er habe damals den teils „erbitterten Zwist“ um stufengleiche Höhergruppierungen „vom Tisch haben“ und seine wertvollen Mitarbeiter in der Verwaltung halten wollen, sagte Thumann vor Gericht.

Bereits vor der Eröffnung stand die Hauptverhandlung auf der Kippe: Das Amtsgericht hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und mußte erst auf Weisung des Landgerichts das Verfahren eröffnen.
19.07.23
Neumarkt: Am Mittwoch Entscheidung?
Telefon Redaktion


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