Anklage erhoben

NEUMARKT. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Palästinenser Abdalrahman A. wegen der Messerattacke in einem ICE bei Seubersdorf erhoben.

Das bestätigte jetzt der Generalbundesanwalt. Wie mehrfach berichtet hatte der damals 27 Jahre alte Mann in dem Zug mehrere Menschen attackiert und mit einem Messer teils schwer verletzt. Während die Nürnberger Stattsanwaltschaft anfangs von einer psychischen Erkrankung des Mannes ausging (wir berichteten) kristallisierte sich später immer mehr heraus, daß der mutmaßliche Täter aus einem „islamistisch-extremistischen“ Motiv heraus handelte (wir berichteten).

Die Anklage wurden mit dem Vorwurf des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen erhoben.

Abdalrahman A. weist eine radikal-islamische Gesinnung auf, heißt es in der Anklageschrift. Er habe den Entschluss gefaßt, einen Beitrag zum weltweiten „Jihad“ durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten.


Unmittelbar nach der Attacke in Seubersdorf hatte sich Abdalrahman A. selbst als psychisch krank bezeichnete. Am 7. November 2021 wurde wegen eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in das Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen. Dort schlug er am Morgen des 20. Dezember 2021 aus radikal-islamischen Motiven einen Pfleger mit der Hand mindestens einmal ins Gesicht.

Am Morgen des 3. Januar 2022 stieß Abdalrahman A. in seinem Isolierzimmer im Bezirksklinikum Regensburg einen Fensterflügel solange gegen die Wand, bis die Sicherheitsglasscheibe splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Dann hieb er mit einer dieser Metallstangen auf die Schleusentür des Zimmers ein und brachte auch deren Sicherheitsglas zum Zersplittern. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 5000 Euro.

Der Mann befindet sich seit dem 21. Januar 2022 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles am 11. März 2022 an sich gezogen.

Lange Zeit war man davon ausgegangen, daß es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Syer handelt. Der Generalbundesanwalt bezeichnete jetzt Abdalrahman A. als "palästinensischen Volkszugehörigen".
26.07.22
Neumarkt:  Anklage erhoben
Telefon Redaktion


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