Gefährdete Clowns

NEUMARKT. Clown-Masken als Verkleidung wären für die Halloween-Nacht in Neumarkt wohl eine eher schlechte Wahl, hieß es von der Polizei.

Nach der Berichterstattung über "Horror-Clowns" zu Halloween sind inzwischen viele Fälle bekannt, in denen sich vermeintliche Opfer gewehrt haben und die "Clowns" im besten Fall eine Tracht Prügel davontrugen. Das kann sich jeder Clown glücklich schätzen, der nur in die Hände der Polizei fällt - obwohl auch die mit aller Entschiedenheit gegen sie vorgehen will.


In der Nacht auf den 1. November ist wieder Halloween. Dieser ursprünglich keltische Brauch, der vor einigen Jahren aus den USA nach Deutschland „reimportiert“ wurde, erfreut sich die letzten Jahre immer größerer Beliebtheit. Kinder gehen in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus und fordern die Bewohner mit dem Spruch: „Süßes oder Saures“ auf, Süßigkeiten herauszugeben, weil sie ihnen sonst Streiche spielen. Auch Erwachsene feiern als schaurige Gestalten verkleidet Halloweenparties und amüsieren sich.

An und für sich ist dagegen nichts einzuwenden und auch die Polizei will in diesem Zusammenhang nicht als Spielverderber auftreten, solange alles im Rahmen des guten Geschmacks bleibt und keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden.

Leider zeigten die polizeilichen Bilanzen der letzten Jahre aber auch, dass die Halloweennacht oftmals als Freibrief für Straftaten angesehen wird. Das gilt natürlich auch und vor allem für das neuartige Phänomen der sogenannten „Horror-Clowns“.

Bei Halloweenstreichen, die das Eigentum oder gar die Gesundheit anderer Menschen gefährden oder schädigen, handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte sondern um Straftaten, die konsequent verfolgt werden, hieß es von der Polizei. Die Täter müssen mit Strafanzeigen, zum Beispiel wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung rechnen. Zudem sind derartige Umtriebe nicht nur strafrechtlich relevant, sie können auch unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Am 1.November, dem Allerheiligentag, gilt zudem zu beachten, dass es sich um einen sogenannten Stillen Tag handelt, dessen Schutz um 2 Uhr beginnt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes können mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
29.10.16
Neumarkt: Gefährdete Clowns
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