"Enorme Übertreibung"

NEUMARKT. Die in letzter Zeit von verschiedener Seite genannte mögliche Höhe der Ausbaubeiträge in der Stadt Neumarkt entbehrt jeglicher Grundlage.

Darauf wies die Stadtverwaltung am Freitag in einer Stellungnahme hin. In den letzten Tagen würden die Rathausmitarbeiter immer wieder von besorgten und verunsicherten Bürgern angerufen, die in Zeitungen - nicht in neumarktonline - von rund 100 Euro Ausbaubeitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Neumarkt gelesen haben. Diese Zahl habe laut Stadt mit der Realität in Neumarkt überhaupt nichts gemein.


In der Regel liegen die Ausbaubeiträge, die die Anwohner zu zahlen hatten, bei den zuletzt abgerechneten Straßen weit unter zehn Euro pro Quadratmeter, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Neumarkter Rathaus. Der tatsächlich von den Anwohnern zu zahlende Betrag orientiert sich daran, wie hoch die Kosten des Ausbaus einer Straße oder eines Gehweges gewesen sind. Von diesen Kosten werden allerdings zum einen gewährte Zuschüsse des Freistaates und zum anderen auch Kosten abgerechnet, die entstehen, wenn die Stadt im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme Kanalbauarbeiten oder Leitungsverlegungen durchführt.

Dann wird ein Teil dieser Fläche aus der gesamten sanierten Fläche herausgerechnet und nur die Kosten für die Restfläche werden auf die Anwohner umgelegt. Aber auch hier zahlen die Anwohner nicht alleine. Sie werden nur entsprechend des Ausbaubeitragssatzes herangezogen. Je nach Einordnung der Straße erfolgt dies zu bestimmten Prozentsätzen.

Diese Sätze hat die Stadt Neumarkt 2010 zudem gesenkt. Der Anteil in Anliegerstraßen liegt zum Beispiel bei 65 Prozent Beitrag für die Anwohner und die restlichen 35 Prozent verbleiben als Anteil bei der Stadt. Bei Haupterschließungsstraßen liegt dieser Anteil bei 60 Prozent Anwohner und 40 Prozent Stadt oder im Hinblick auf die Fahrbahn bei 45 Prozent Anlieger und 55 Prozent Stadt. Bei Hauptverkehrsstraßen lautet das Verhältnis 55 Prozent der umlegungsfähigen Restkosten zahlen die Anlieger, 45 Prozent die Stadt, wobei im Hinblick auf die Fahrbahn ein Verhältnis von 30 Prozent Anlieger und 70 Prozent Stadt gegeben ist.

In der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages vom 24. September 2010 sind diese und zahlreiche weitere Fälle genau geregelt. Von einer wie im Zusammenhang mit der Interessengemeinschaft Eberhard-Faber-Straße geäußerten Höhe der Ausbaubeiträge für die Anwohner sei die Situation in Neumarkt also tatsächlich weit entfernt.

Durch diese "enorme Übertreibung" der Beitragshöhe um das etwa zehnfache wurden die Mitarbeiter des Beitrags- und Gebührenamtes durch eine Flut von Telefonaten tagelang an ihrer eigentlichen Arbeit gehindert, hieß es.
16.01.15
Neumarkt: "Enorme Übertreibung"
Telefon Redaktion


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