Biosiegel erlaubt
NEUMARKT. Die Neumarkter Lammsbräu darf ihr "Biomineralwasser" offenbar mit einem "Biosiegel" schmücken. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof.
Wie vielfach berichtet hat das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth im November letzten Jahres in zweiter Instanz der Ansicht der Neumarkter Lammsbräu zugestimmt, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Dagegen ging die Wettbewerbszentrale in Revision.
Jetzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), daß Mineralwässer ein Biosiegel tragen dürfen, sofern sie die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe deutlich unterschreiten. Es spiele dabei keine Rolle, daß es keine gesetzlichen Vorgaben und keine Kontrollen für ein Biosiegel gebe.
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Ausführlicher Bericht hier)
13.09.12
Neumarkt: Biosiegel erlaubt