Unklare Zuständigkeiten
NEUMARKT. Das Franziskaner-Kloster in Dietfurt wurde zusammen mit anderen Klosteranlagen vom Bayerischen Rechnungshof als "kostspieliges Erbe der bayerischen Geschichte" bezeichnet.
Mit der Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren wurden viele Klöster zu Staatseigentum, heißt es in einer Mitteilung des Rechnungshofes vom Dienstag. Später erlaubten die bayerischen Könige den Orden dann wieder, die Klöster zu nutzen.
Seither habe sich vieles verändert: Die Ordensgemeinschaften sind kleiner geworden und die Klöster werden zum Teil anders genutzt. Geblieben sei aber, dass der Staat viel Geld in seine Klosteranlagen investiert.
Häufig sei nämlich nach Angaben des Rechnungshofes schlicht unklar, wer für den Unterhalt der Gebäude aufkommen muss: Orden, Gemeinde oder Freistaat. Manchmal haben die Orden auch umgebaut, ohne den Staat zu informieren - und jetzt muss der sich um diese neuen Dinge kümmern. Oder Orden und Gemeinden haben den Bauunterhalt vernachlässigt und jetzt sind die Schäden umso größer.
Der Rechnungshof forderte deshalb, dass die Regelungen zwischen dem Freistaat und den Orden an die heutigen Verhältnisse angepasst werden und der Staat nur die Kosten übernimmt, die er auch wirklich tragen muss.
Unter den vom Rechnungshof genannten staateigenen Klosteranlage befindet sich auch das Franziskaner-Kloster in Dietfurt.
06.12.11
Neumarkt: Unklare Zuständigkeiten