Gefährliche Entsorgung

NEUMARKT. Die Abfallberatung im Landratsamt Neumarkt warnt vor leichtsinnigem Umgang bei der Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.

Die Entsorgung asbesthaltiger Nachtspeicheröfen in Eigenregie wurde als "sehr gefährlich" bezeichnet.

Die Öfen enthielten als Wärmespeicher Schamottesteine und seien durch ihr Gewicht sehr schwer zu transportieren. Deshalb würden manche Bürger die Geräte in der eigenen Wohnung zerlegen. Die Asbestfasern, die hauptsächlich in der Dämmung vorhanden sind, verteilen sich dann im Raum und werden bei jeder Bewegung wieder aufgewirbelt und eingeatmet.

Die spröden Asbestfasern brechen leicht zu mikroskopisch kleinen Nadeln, die beim Einatmen bis in die feinsten Lungenbläschen vordringen können, wo sie eine ständige Reizung des umliegenden Gewebes bewirken, hieß es von der Abfallberatung im Landratsamt. Lungenkrankheiten wie zum Beispiel Asbestose oder Lungenkrebs könnten die Folge sein.

Ob ein Gerät Asbest enthält, kann unter Angabe der Daten des Typenschilds (Fabrikat, Typenbezeichnung, Gerätenummer, Baujahr) bei den Geräteherstellern oder den zuständigen Energieversorgungsunternehmen (zum Beispiel Eon oder Stadtwerke) erfragt werden.

Neben Asbest können Speicherheizgeräte auch chromathaltige Speichersteine (Kernsteine) enthalten. Chromate sind Krebs erzeugend und können aus den Kernsteinen durch Hautkontakt und über die Atemwege aufgenommen werden. Chromathaltige Kernsteine sind auch in asbestfreien Geräten enthalten und werden zum Teil heute noch eingebaut.

Wegen der Gesundheitsgefährdung durch asbesthaltige Dämmmaterialien und durch chromathaltige Kernsteine sollen Nachtspeicherheizgeräte nur durch Spezialfirmen abgebaut und entsorgt werden.

Nachtspeicherheizgeräte oder auch Teile davon werden bei den Wertstoffhöfen im Landkreis Neumarkt nicht angenommen. Sie dürfen wegen ihrer Gefährlichkeit ausschließlich von einem qualifizierten Fachbetrieb entsorgt werden. Die Zerlegung und die unzulässige Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten durch Privatpersonen kann außerdem wegen "umweltgefährdender Abfallbeseitigung" strafbar sein.

Eine Liste mit Fachbetrieben für die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten kann bei der Abfallberatung im Landratsamt angefordert werden. Für weitere Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 09181/470-209, oder -299 zur Verfügung.
19.08.10
Neumarkt: Gefährliche Entsorgung
Telefon Redaktion


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