Mehr Geld für Feuerwehren

NEUMARKT. Die Feuerwehren erhalten künftig eine höhere Förderung beim Bau oder der Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen sowie für Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten.

Diese gute Nachricht brachte der CSU-Landtagsabgeordnete Albert Füracker, der auf die in Kraft getretene Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien hinwies.

Im Mittelpunkt stehen dabei Verbesserungen beim Bau oder der Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen. Die bisherige Festbetragsförderung wird durch ein Staffelfördermodell modifiziert, das die stellplatzbezogene Förderung gerade für große Freiwillige Feuerwehren mit und ohne Ständige Wache sowie für Berufsfeuerwehren deutlich verbessert, erklärte der Abgeordnete, der selbst aktiver Feuerwehrmann ist.

Während beim Neubau eines Feuerwehrgerätehauses oder einer Feuerwache bisher alle Stellplätze einheitlich mit je 40.000 Euro gefördert wurden, steigt die Förderung jetzt für den ersten und den zweiten Stellplatz auf je 46.500 Euro, für den dritten bis fünften Stellplatz auf je 57.000 Euro, für den sechsten bis neunten Stellplatz auf je 70.000 Euro und ab dem zehnten Stellplatz auf je 80.000 Euro.

Bei Erweiterung eines bestehenden Feuerwehrgerätehauses oder einer Feuerwache steigen die Fördersätze je Stellplatz von bisher je 20.000 Euro jetzt für den ersten und den zweiten Stellplatz auf je 23.250 Euro, für den dritten bis fünften Stellplatz auf je 28.500 Euro, für den sechsten bis neunten Stellplatz auf je 35.000 Euro und ab dem zehnten Stellplatz auf je 40.000 Euro.

Außerdem wird auch die Schaffung sonstiger Flächen, insbesondere für Aufenthalts- und Ruheräume sowie Werkstätten, die in Feuerwachen von Berufsfeuerwehren oder Ständigen Wachen für den Dienstbetrieb erforderlich sind, künftig mit einem Festbetrag gefördert.

Daneben werden auch der Bau von Schlauchpflegetürmen mit bis zu 45.000 Euro, der Bau von Atemschutzwerkstätten mit 20.000 Euro und von Atemschutzübungsanlagen mit 40.000 Euro sowie die komplette technische Ausstattung von Schlauchtürmen gefördert werden. Die geänderte Förderung gilt für alle Bau- und Beschaffungsanträge, für die ein Maßnahmebeginn bis einschließlich 7. Mai 2010 noch nicht erfolgt war.
22.05.10
Neumarkt: Mehr Geld für Feuerwehren
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