Ungeliebtes Lob

NEUMARKT. Auf diese Auszeichnung hätte Landrat Löhner wohl gerne verzichtet: Der Landkreis Neumarkt ging bei den Bedarfszuweisungen leer aus.

Insgesamt werden im Jahr 2009 an vier oberpfälzer Landkreise auf Antrag Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von insgesamt 550.000 Euro verteilt. Sie fließen in die Kassen von strukturschwachen Landkreisen, zu denen der Landkreis Neumarkt offenbar nicht zählt - wenngleich man auf dieses indirekte Lob gerne verzichtet hätte.

Geld gab es dagegen für die Landkreise Amberg-Sulzbach (150.000 Euro), Neustadt a.d. Waldnaab (100.000), Schwandorf (100.000) und Tirschenreuth (200.000).

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen. Im Jahr 2009 haben 32 von 71 bayerischen Landkreisen Anträge auf Bedarfszuweisungen gestellt. Das Antragsvolumen erreichte insgesamt eine Höhe von 11,79 Millionen Euro. Zur Verteilung standen jedoch nur Mittel in Höhe von 4,2 Millionen bereit. Die Entscheidung des Finanzministeriums erfolgte nun im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, hieß es.

Bedarfszuweisungen können nach dem Finanzausgleichsgesetz in Form von Zuschüssen und rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfen gewährt werden. Die zu verteilenden Bedarfszuweisungsmittel sind vorrangig für strukturschwache Landkreise bestimmt. Maßgebende Kriterien für das Vorliegen einer Strukturschwäche sind insbesondere die Umlagekraft, eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und eine niedrige freie Finanzspanne.

Berücksichtigt wurden ferner die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken
14.05.09
Neumarkt: Ungeliebtes Lob
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