"Wieder handlungsfähig"


Das Untere Tor - sind jetzt wieder alle Möglichkeiten offen ? .
Fotos: Archiv/Weigl, Zwick, Meier

Investor Harry Krause mit Oberbürgermeister Thomas Thumann
und Stadtkämmerer Josef Graf (v.l.) auf einem Archivfoto.


Das geplante Fachmarktzentrum am Unteren Tor.
NEUMARKT. Der Aufhebungsvertrag mit Investor Krause zum Großprojekt am Unteren Tor ist jetzt perfekt, hieß es im Stadtrat.

"Wir haben beim Thema Unteres Tor in den letzten drei Jahren Bewegung in den jahrelangen Stillstand gebracht, und jetzt haben wir die Handlungsfähigkeit der Stadt endgültig wieder hergestellt." Oberbürgermeister Thomas Thumann konnte dem Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag denn auch die Nachricht übermitteln, dass es ihm gelungen ist, einen Aufhebungsvertrag mit dem Investor Harry Krause zu erreichen.

Damit ist der Weg frei, damit das Grundstück wieder an die Stadt zurück fällt und die Bindung an den Investor Krause erlischt. Besonders stolz zeigte sich Oberbürgermeister Thumann darüber, dass es ein Aufhebungsvertrag geworden sei, der keine weiteren Aufwendungen der Stadt gegenüber dem Investor beinhaltet. Er beinhalte "keinerlei finanziellen Forderungen Krauses an die Stadt!"

Oberbürgermeister Thumann reagierte damit auf die Aussagen einiger, die in den letzten Jahren und "auch zuletzt noch" meinten, ein Ausstieg sei nur in Verbindung mit hohen Zahlungen der Stadt an Krause zu erzielen. Dass es nun zu diesem für die Stadt so positiven Aufhebungsvertrag gekommen sei, gehe laut Oberbürgermeister Thumann auf mehrere Voraussetzungen zurück, die in seiner Amtszeit geschaffen worden seien.

"Nach meinem ersten Gespräch mit Herrn Krause schon Anfang 2006 haben wir dann in weiteren Treffen bis zum Frühjahr 2007 die Ergänzung des Erbbaurechtvertrages erreicht", erklärte Thumann. Durch die darin enthaltenen neuen Rücktrittsfristen und Rücktrittsrechte sei erst letztlich dieser Aufhebungsvertrag möglich geworden. Denn weil der Vertragspartner die im Ergänzungsvertrag enthaltene Bürgschaft bis 1.11.2008 nicht erbracht hat (wir berichteten), hat es die sich aus dem Ergänzungsvertrag ergebende Möglichkeit des Rücktritts gehabt.

"Mit der Entscheidung des Stadtrates vom 27.November, dieses Rücktrittsrecht auch zu nutzen, sind Leitender Verwaltungsdirektor Graf und ich in das Gespräch mit Herrn Krause am 8.Dezember gegangen. Unser Ziel war es dabei, das Verfahren zu verkürzen, indem wir einen Aufhebungsvertrag erreichen", soder Oberbürgermeister. Damit konnte man das aufwändigere und eventuell zeitlich längerfristige Prozedere, dieses Rücktrittsrecht auch geltend zu machen und umzusetzen, deutlich abkürzen. "Ich danke herzlich Herrn Graf für seinen großen Einsatz beim Zustandekommen des Aufhebungsvertrages", sagte Thumann.

Der Oberbürgermeister betont auch, dass die Stadt in den letzten beiden Jahren "erst durch eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa die Altlastenentsorgung, die Kanalumlegung, die Bauleitplanung und die Erteilung der umfangreichen Baugenehmigung, die notwendigen Voraussetzungen dafür erbracht hat, damit Fristen und Bedingungen gegeben waren, die Rücktrittsrechte nach dem 2007 geschlossenen Ergänzungsvertrag erst auslösen können."

Der Stadtrat stimmte dem von Oberbürgermeister Thumann und Leitendem Verwaltungsdirektor Josef Graf erzielten Aufhebungsvertrag einstimmig zu. Schon in den nächsten Tagen soll der Aufhebungsvermerk im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen werden und damit die Entscheidung rechtsgültig sein.
12.12.08
Neumarkt: "Wieder handlungsfähig"
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