"Aufbereitung unnötig"
NEUMARKT. Das Trinkwasser im Raum Neumarkt ist in Ordnung - eine zusätzliche Behandlung ist laut Gesundheitsamt unnötig.
Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1. Deshalb sind die Erwartungen und Anforderungen an die Wasserversorgungsunternehmen sowie private Einzelwasserversorgungen hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers sehr hoch.
Derzeit werden im Handel verschiedene Geräte zur Wasseraufbereitung für den privaten Haushalt angeboten. Bei einigen Geräten steht die Entfernung von Schadstoffen im Vordergrund, bei anderen die Verminderung von Kalkablagerungen im Rohrnetz.
Fachleute und die Betreiber von Wasserversorgungen selbst raten zur Skepsis gegenüber solchen Geräten, hieß es am Dienstag vom Neumarkter Gesundheitsamt: "Das Trinkwasser im Landkreis Neumarkt ist von sehr guter Qualität". Eine Trinkwasserbehandlung oder Aufbereitung im häuslichen Bereich zur Verbesserung der Trinkwasserqualität sei generell nicht notwendig.
Wasser für den menschlichen Gebrauch, also sogenanntes "Trinkwasser", unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, die sicherstellen, dass es vom Wasserwerk bis zur Übergabe an den Anschlussnehmer (in der Regel an der Wasseruhr) den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.
Die Betreiber von Wasserversorgungen sind gesetzlich verpflichtet von "akkreditierten" Prüflabors regelmäßig Untersuchungen des Trinkwassers durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sowie weitere Informationen zur Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers werden von den Wasserversorgungsunternehmen laufend bekanntgegeben. Die Überwachung obliegt dem Gesundheitsamt.
Trinkwasser ist wie jedes andere Lebensmittel auch nicht über einen unbegrenzten Zeitraum hinweg genießbar. Wichtig ist dabei die Vermeidung von stehendem Wasser in den Leitungen. Grundsätzlich sollte Wasser, das über längere Zeit im Rohrnetz (z. B. nach Urlaub, nach Einzug) stagniert hat, nicht für den menschlichen Gebrauch eingesetzt werden. Es empfiehlt sich, alle Zapfstellen zu öffnen und das Wasser (kalt und warm) ausreichend abfließen zu lassen. Bei Anlagen, die einer saisonalen Nutzung unterliegen (z.B. Ferienhäuser, Campingwagen usw.) sollte die Hauptabsperrarmatur geschlossen, die Leitungen entleert und vor Wiederinbetriebnahme gründlich gespült werden.
Für die technische Beratung stehen die Fachbetriebe des Installationshandwerks oder das Wasserversorgungsunternehmen, für die gesundheitsbezogenen undhygienischen Fragen das Gesundheitsamt Neumarkt unter Telefon 09181/470512 zur Verfügung.
23.10.07
Neumarkt: "Aufbereitung unnötig"