Keine Jauche

NEUMARKT. Auf Äcker und Grünland darf derzeit weder Jauche noch Klärschlamm ausgebracht werden.

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt wies darauf hin, dass nach der neuen Düngeverordnung für den Landkreis Neumarkt auf Ackerland und Grünland bis zum 31. Januar 2007 keine flüssigen Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche, Geflügelkot und Klärschlamm ausgebracht werden dürfen

Das ist die Kernsperrfrist! Weitere Sperrfristen für den Landkreis Neumarkt: Dies gilt auch für Mineraldünger. Unabhängig davon dürfen Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff und Phosphat auch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden nicht aufnahmefähig, zum Beispiel überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder über dpbd Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.

Für Betriebe mit Kulap-Verträgen (z.B. K10 Umwelt- und Betriebsmanagement) gilt die Sperrfrist bis 15.Februar 2007 für Ackerland und Grünland.

Zur Wahrung der Ziele des Gewässerschutzes wurde darauf hingewiesen, dass ein Eintrag von flüssigen Wirtschaftsdünger in Gewässer (insbesondere bei Flächen mit Hangneigung) auch in diesem Zeitraum unter allen Umständen zu vermeiden und ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten ist.

Weitere Auskünfte erteilt das ALF Neumarkt Telefon 09181/4508-201, -200.
16.01.07
Neumarkt: Keine Jauche
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang