Keine Jauche
NEUMARKT. Auf Äcker und Grünland darf derzeit weder Jauche noch Klärschlamm ausgebracht werden.
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Neumarkt wies darauf hin, dass nach der neuen Düngeverordnung für den Landkreis Neumarkt auf Ackerland und Grünland bis zum 31. Januar 2007 keine flüssigen Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche, Geflügelkot und Klärschlamm ausgebracht werden dürfen
Das ist die Kernsperrfrist! Weitere Sperrfristen für den Landkreis Neumarkt:
- auf Ackerland vom 1 November bis 31. Januar (Kleegras zählt zu Ackerland);
- auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.
Dies gilt auch für Mineraldünger. Unabhängig davon dürfen Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff und Phosphat auch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden nicht aufnahmefähig, zum Beispiel überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder über dpbd Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.
Für Betriebe mit Kulap-Verträgen (z.B. K10 Umwelt- und Betriebsmanagement) gilt die Sperrfrist bis 15.Februar 2007 für Ackerland und Grünland.
Zur Wahrung der Ziele des Gewässerschutzes wurde darauf hingewiesen, dass ein Eintrag von flüssigen Wirtschaftsdünger in Gewässer (insbesondere bei Flächen mit Hangneigung) auch in diesem Zeitraum unter allen Umständen zu vermeiden und ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten ist.
Weitere Auskünfte erteilt das ALF Neumarkt Telefon 09181/4508-201, -200.
16.01.07
Neumarkt: Keine Jauche