Ohne Bescheid kein Termin...
NEUMARKT. Bauernschlaue Hundebesitzer in Neumarkt hätten vielleicht mit viel Wortklauberei die Hundesteuer sparen können.
Dem schob aber jetzt am Donnerstagabend der Neumarkter Stadtrat einen Riegel vor, indem er die entsprechende Satzung änderte. In der bisher auch in Neumarkt gültigen Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums hatte es nämlich wörtlich geheißen: "Die Steuerschuld wird zu den im Abgabebescheid genannten Terminen fällig".
Nun sind aber Hundesteuerbescheide sogenannte "Dauerbescheide", das heißt, es werden zu den fälligen Terminen keine eigenen Bescheide erlassen. Schlaumeier könnten daraus schließen, daß ohne aktuellen Bescheid ja auch kein Termin feststehe, zu dem die Steuerschuld fällig sei...
Jedenfalls hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schon im letzten Jahr die Mustersatzung kassiert, indem es alle kommunalen Hundesteuersatzungen mit dem oben zitierten Passus für nichtig erklärte.
Nach der neuen Neumarkter Satzung ist jetzt zweifelsfrei geklärt, daß die Hundebesitzer jährlich zum 1.April zur Kasse gebeten werden - ohne eigenen Einzel-Bescheid: Für einen Hund muß 25 Euro bezahlt werden. Ein Zweithund ist 40 Euro und ein Dritthund gar 50 Euro teuer.
28.09.06
Neumarkt: Ohne Bescheid kein Termin...