Rathaus ist Vorbild

NEUMARKT. "Dies ist ein weiteres Zeichen dafür, dass wir als Arbeitgeber auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen." Mit diesen Worten hat Oberbürgermeister Thomas Thumann die Zahlen aus dem Personalamt zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter kommentiert.

Im Rathaus kommt man der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte nicht nur nach, sondern überschreitet sie deutlich. Die Stadt erweise sich damit als vorbildlich, wenn man bedenke, dass im Durchschnitt die Quote in den Betrieben bei etwa vier Prozent liege, sagte Thumann.

Während nach dem Schwerbehindertengesetz im Jahresdurchschnitt fünf Prozent aller Arbeitsplätze in einem Betrieb mit Schwerbehinderten besetzt sein müssen, sind es im Bereich der Stadt Neumarkt 8,47 Prozent. Statt der geforderten durchschnittlich 19 Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeiter bietet die Stadt durchschnittlich 32.

Damit liegt Neumarkt auch deutlich über dem Durchschnitt anderer Arbeitgeber im Arbeitsamtsbezirk Regensburg. Dort lag die Beschäftigungsquote zuletzt bei durchschnittlich rund 4 Prozent.

Derzeit müssen die Arbeitgeber das jährliche Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen. Dazu müssen sie an das Arbeitsamt melden, wie viele Schwerbehinderte beschäftigt sind. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass fünf Prozent der im Jahresdurchschnitt in einem Betrieb mit mindestens 20 Arbeitnehmern vorhandenen Arbeitsplätze von Schwerbehinderten besetzt sein müssen.

Unterschreitet ein Arbeitgeber diese Vorgabe, so muss er eine Ausgleichsabgabe entrichten.
27.03.06
Neumarkt: Rathaus ist Vorbild
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