Bestätigung aus Regensburg

NEUMARKT. Die Regierung hat in einer landesplanerischen Beurteilung die Pläne für ein Einzelhandels-Sondergebiet an der Langen Gasse bestätigt.

Demnach könne ein Bebauungsplan mit einem Sondergebiet für Einzelhandel im Bereich Freystädter Straße/Lange Gasse augestellt und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden - wie es in der letzten Stadtratssitzung von der Stadt befürwortet wurde.

Wie die Regierung mitteilte, entsprechen die angestrebten Änderung den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, wenn die Verklaufsflächen für Einzelhandel auf maximal 3150 Quadratmeter begrenzt werden. Und genau diese Fläche hat man im Neumarkter Rathaus geplant, wie Johann Kreuzer vom Bauamt am Donnerstag in einem Gespräch mit neumarktonline bestätigte.

Die in der landesplanerischen Beurteilung von der Regierung begrenzten sortimentsbezogenen Verkaufsflächen entsprechen dabei auf den Quadratmeter genau den Plänen der Stadt: Die Gesamtverkaufsfläche, die zulässigen Sortimente und die sortimentsbezogen zulässigen Verkaufsflächen müssen als Festsetzungen durch Text in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verbindlich festgeschrieben werden, heißt es von der Regierung.

Als Ergänzung zu den getroffenen Maßgaben wurde aus Regensburg angeregt, in Zusammenhang mit der geplanten Umstrukturierung des Kreuzungsbereiches Freystädter Straße/Lange Gasse/Adalbert-Stifter-Straße - dort ist bekanntlich ein Kreisverkehr im Gespräch - die fußläufige Anbindung des Nahversorgungszentrums an den Siedlungszusammenhang Woffenbach zu verbessern.

Ursache für die Durchführung des "vereinfachten Raumordnungsverfahrens" und die deswegen erforderliche landesplanerische Überprüfung ist die Absicht, der Stadt, mit dem Bauleitplanverfahren die etwa 6,75 Hektar große und im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet Baumarkt bzw. Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche südwestlich der Innenstadt an der Freystädter Straße/Lange Gasse neu zu strukturieren.

Geplant ist es, den nördlichen,etwa anderthalb Hektar großen Bereich als Sondergebiet Einzelhandel auszuweisen und das südlich daran anschließende Gewerbegebiet zu erweitern.
16.03.06
Neumarkt: Bestätigung aus Regensburg
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