Lauf. Bei den Tatverdächtigen im Fall eines Tötungsdelikts bei Lauf (wir berichteten) handelt es sich um ein Ehepaar.
Am Sonntag wurde von einem Pilzsammler ein Toter in einem Waldstück bei Lauf an der Pegnitz aufgefunden, der Verletzungen aufwies, die auf ein Gewaltverbrechen hindeuteten.
Nach den bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen wurde der Tote als ein 27jähriger Mann aus Lauf identifiziert, der mehrere Stichverletzungen sowie massive Kopfverletzungen durch Einwirken stumpfer Gewalt aufwies. Nach der Spurenlage wurde das Opfer mit einem Auto in das Waldstück im Staatsforst Schönberger Nässenau transportiert und dann dort abgelegt.
Noch am Sonntag richtete die Kriminalpolizeiinspektion Schwabach eine 25köpfige Sonderkommission „Pilz“ ein. Im Zuge umfangreicher kriminalpolizeilicher Ermittlungen, Zeugenvernehmungen, Recherchen und Datenauswertungen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, erhärtete sich bald ein Tatverdacht gegen einen 31jährigen Mann aus Lauf.
Es handelt sich dabei um einen Bekannten des Opfers, mit dem es zuletzt Kontakt hatte. Widersprüchliche Angaben und eine aussagekräftige Spurenlage in der Wohnung und im Fahrzeug des Mannes begründeten einen so starken Tatverdacht, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftantrag gestellt wurde.
Darüber hinaus erhärtete sich auch der Tatverdacht gegen die 29jährige Ehefrau des 31jährigen Mannes, da auch sie aufgrund ausgewerteter Spuren am Tatgeschehen beteiligt gewesen sein dürfte. Insofern hat auch hier die Staatsanwaltschaft gegen die Frau Haftantrag wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag gestellt.
Das Motiv für die Tat dürfte nach bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen im privaten Bereich liegen. Beide Beschuldigte bestreiten bislang jede Tatbeteiligung.
Die am Montag durchgeführte Obduktion ergab als Todesursache massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf und den Oberkörper des Opfers.
Beide Tatverdächtige wurden einem Ermittlungsrichter in Nürnberg vorgeführt. Gegen den Mann wurde inzwischen Haftbefehl wegen Verdachts des Totschlags erlassen. Die Ehefrau wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.