Geld für Behinderte

NEUMARKT. Der Bezirkstag bezuschußt den Verein Die Brücke und ein Wohnheim der Neumarkter Lebenshilfe mit 24 Plätzen für Menschen mit Behinderung.

Die Brücke erhält 6440 Euro für die Erstausstattung seiner Wohngemeinschaft für psychisch kranke Menschen in Neumarkt.

Keine Einwände hatten die Bezirksräte auch bezüglich einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für suchtkranke Menschen mit acht Plätzen, die das Diakonische Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt in der Versorgungsregion Neumarkt schaffen möchte.


Auch der Neubau eines Wohnheims mit 24 Plätzen für Menschen mit Behinderung in Neumarkt durch die Lebenshilfe Neumarkt erhielt Zustimmung. Hierzu stellten die Bezirksräte einen Investitionskostenzuschuss in Aussicht.

Die Sozialausgaben des Bezirks Oberpfalz steigen auch im nächsten Jahr. Mit 410,4 Millionen Euro erhöhen sie sich um 11,5 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Jahr und erreichen einen neuen Höchststand, hieß es bei der Sitzung am Donnerstag. Die Ursache für die Ausgabenmehrung sind zum einen mehr Menschen, die Sozialleistungen erhalten, zum anderen Steigerungen bei Pflegesätzen und Vergütungen sowie neue Dienste und Einrichtungen mit zusätzlichen Plätzen. Auch Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes bringen wohl Mehrkosten mit sich.

Sorge bereitet Bezirkstagspräsident Franz Löffler, dass rund die Hälfte der Menschen, die neu in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung kommen, den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts nicht mehr gerecht werde. „Wir müssen diese Menschen so qualifizieren, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt bleiben können und nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten“, forderte Löffler.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist mit 237,6 Millionen Euro der größte Ausgabeposten im Sozialhaushalt. Deutliche Kostensteigerungen verzeichnen hier die Bereiche Schulen und Tagesstätten, Förderstätten und Werkstätten. Auch die verstärkte Inanspruchnahme individuell abgestimmter ambulanter Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung sorgt für steigende Kosten.

Gesetzliche Vorgaben sehen vor, dass die Bezirke voraussichtlich ab 1. März 2018 neben der stationären Hilfe auch für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig sind. Wenngleich die Aufgabe im nächsten Jahr noch auf die bisherigen Träger, die Landkreise und kreisfreien Städte, delegiert wird, schlägt dieser neue Aufgabenbereich beim Bezirk mit Mehrausgaben in Höhe von rund 4 Millionen Euro zu Buche. Für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sind im nächstjährigen Haushalt 72,7 Millionen Euro eingeplant. Bezirkstagspräsident Löffler sieht in der neuen Aufgabe große Vorteile: „Nun wird die Leistung aus einer Hand gewährt, und sogenannte Verschiebebahnhöfe zwischen den Leistungsträgern werden vermieden.“

Bei der Haushaltsaufstellung unberücksichtigt blieben noch ausstehende Ausgleichszahlungen aus den Vorjahren bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Ob, wann und von wem der Bezirk Oberpfalz hier eine finanzielle Entlastung erhält, ist derzeit noch nicht absehbar. In der Vergangenheit wurde der Bezirk Oberpfalz stärker als andere Sozialhilfeträger zur Finanzierung der Betreuung dieses Personenkreises verpflichtet.

Auch in der Oberpfalz soll ein Krisendienst für Menschen mit akuten psychischen Notlagen entstehen. Mit dieser schnellen und unkomplizierten Hilfe soll eine stationäre Unterbringung vermieden werden. Die Finanzierung übernimmt der Freistaat Bayern, der Bezirk Oberpfalz richtet eine Leitstelle ein und möchte dabei bereits bestehende Strukturen nutzen und stärken. Erste Gespräche mit Anbietern wurden bereits geführt, weitere folgen im neuen Jahr. Der Krisendienst soll innerhalb von drei Jahren realisiert werden.
01.12.17
Neumarkt: Geld für Behinderte
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