Mehr verletzte Radfahrer


Unser Archiv-Foto zeigt einen Unfall am Oberen Tor, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde
Foto: Archiv
NEUMARKT. Im letzten Jahr nahm nach Angaben der Polizei die Zahl der Unfälle mit Radfahrern deutlich zu. Und der negative Trend hält heuer an.

Allein im ersten Halbjahr 2017 wurden im Zuständigkeitsbereich der Neumarkter Polizei 57 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern gezählt. Dabei wurden 55 Radler verletzt.

Das sagte ein Sprecher der Neumarkter Polizei im Rahmen eines "Aktionstages Fahrrad und Beleuchtung". Der "deutliche Anstieg" bei Radfahr-Unfällen im Landkreis Neumarkt liege im bayernweiten Trend, und: "Auch im Jahr 2017 ist wieder mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen".


Die zahlen vom ersten Halbjahr 2017 geben Anlaß zu Sorge: statt 57 Unfälle mit 55 verletzten Radfahrern gab es im gleichen Zeitraum des Vorjahres "nur" 30 Unfälle mit 30 verletzten Radlern.

Mit Beginn der "dunklen" Jahreszeit würden sich vor allem während der Dämmerungs- und Nachtzeit vermehrt Verkehrsunfälle ereignen, hieß es von der Neumarkter Polizei. Die Unfälle wurden häufig durch schlechte Sicht und mangelhafte Beleuchtung der Fahrzeuge verursacht oder begünstigt.

Um der negativen Entwicklung im Bereich der Fahrradunfälle zielgerichtet entgegenzuwirken, führte die Neumarkter Polizei mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei am letzten Dienstag im Rahmen eines Aktionstages im Inspektions-Bereich verstärkt Verkehrskontrollen durch. Neben der Überwachung der nichtmotorisierten Zweiräder wurde dabei im Rahmen der Aktion "Licht und Sicht" auch die Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge überwacht. Der Schwerpunkt der Aktion lag auf der Information und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer.

Bei der Aktion wurden über 70 Kraftfahrzeuge und 50 Fahrräder überprüft. 13 Verkehrsteilnehmer, darunter vier Radfahrer, wurden wegen Verstößen verwarnt. fünf Verkehrsteilnehmer, darunter zwei Radler, wurden angezeigt. Neben mangelhafter oder unzulässiger Beleuchtungseinrichtungen bei Kraftfahrzeugen oder fehlender Beleuchtung bei Fahrrädern wurden auch fünf Verstöße wegen des Gebrauchs von Mobiltelefonen festgestellt.

In diesem Zusammenhang wies die Polizei auf die seit wenigen Tagen geltenden oder geänderten Vorschriften und Ahndungssätze hin. So wurde der Begriff des Mobiltelefons auf elektronische Geräte erweitert. Der Ahndungssatz wurde von 60 auf 100 Euro angehoben. Werden dadurch Andere gefährdet, drohen 150 Euro Geldbuße. Zusätzlich wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Wird durch die Verwendung des Gerätes ein Verkehrsunfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro. Das einmonatige Fahrverbot kommt natürlich auch in diesem Fall noch dazu. Auch für Radfahrer wurde Ahndungssatz auf jetzt 55 Euro angehoben
25.10.17
Neumarkt: Mehr verletzte Radfahrer
Telefon Redaktion


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