„Unrealistische Obergrenze“

NEUMARKT. Als gute Entscheidung wertete MdEP Albnert Deß die neuen Standards zur Reduzierung der nationalen Emissionen von Luftschadstoffen.

Methan wurde im Zusammenhang mit der Rinderhaltung aus dem Wirkungsbereich der Richtlinie ausgenommen. „Sonst wäre es zu einer massiven Beeinträchtigung der europäischen Rinderproduktion gekommen. Methan muss im Rahmen der Klimapolitik geregelt werden und gehörte von Anfang an nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie“, sagte der agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.


Kritisch sieht Albert Deß eine unterschiedliche Lastenverteilung in den Mitgliedstaaten bei der Reduktion von Ammoniakemissionen. „Mit einer Reduktionsverpflichtung von 29 Prozent bis 2030 muss Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten fast doppelt so viel an Ammoniakemissionen einsparen. Dabei liegt die Vorgabe im EU-Durchschnitt bei 19 Prozent“, sagte Albert Deß. Die Kommission und das verantwortliche Bundesumweltministerium hätten solche Kriterien wie Verhältnismäßigkeit und Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedsstaaten schlichtweg nicht beachtet.

Während der Verhandlungen sei es Parlament und Rat gelungen, eine vollkommen unrealistische, von der Kommission vorgeschlagene Obergrenze von 46 Prozent bei Ammoniak zu verhindern. „Wir im Parlament durften nicht zulassen, dass überzogene und praxisfremde EU-Vorschriften unsere Landwirtschaft und Tierproduktion in Europa gefährden“, so Deß.
25.11.16
Neumarkt: „Unrealistische Obergrenze“
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