Mieten werden abgefragt

NEUMARKT. Für eine Mietwerterhebung im Landkreis startet in den nächsten ein Forschungsinstitut eine Umfreage unter ausgewählten Vermietern.

Wie hoch dürfen Mieten für Hartz-IV-Empfänger und Bezieher von Sozialhilfeleistungen sein?  Verbindliche Antworten soll ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ ergeben.  Hintergrund ist, dass der Landkreis Neumarkt bei der Anerkennung der Unterkunftskosten im Rahmen von Hartz-IV und der Sozialhilfeleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist, die Unterkunftskosten in einem angemessenem Umfang zu übernehmen.


Diese angemessenen Unterkunftskosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Landkreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung erhoben.

Ziel der Untersuchung ist es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung hat der Landkreis Neumarkt  ein Forschungsinstitut aus Hamburg beauftragt. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Landkreis Neumarkt festgelegt.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig. Die Erhebungsmethodik sei mit dem Bayerischen und dem Örtlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt, hieß es.

Die Erhebung bei ausgewählten Vermietern beginnt in den nächsten Tagen. Sie erhalten vom Landkreis Neumarkt ein Schreiben mit den notwendigen Informationen.
22.01.16
Neumarkt: Mieten werden abgefragt
Telefon Redaktion


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