Geldstrafe für Bauunternehmer

NEUMARKT. Ein Bauunternehmer im Landkreis Neumarkt hat illegale Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Visa und Arbeitserlaubnisse beschäftigt.

Jetzt wurde der 45jährige Unternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt, teilte das Hauptsollamt Regensburg mit. Der Mann hatte in seinem Betrieb Südeuropäer ohne die notwendigen Papiere angestellt.


In einem zweiten Fall ergaben die Ermittlungen der Zöllner, dass ein im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab ansässiger Unternehmer mit seiner Firma durch den Verkauf von Schrott enorme Einkünfte erwirtschaftete. Gleichzeitig bezog er jedoch Leistungen vom Arbeitsamt. Die Nebeneinkünfte aus dem gewerbsmäßigen Schrotthandel teilte er jedoch dem zuständigen Jobcenter nicht mit. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 11.500 Euro.

Das Amtsgericht Weiden verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde. Für den entstandenen Schaden muss der Unternehmer zusätzlich aufkommen.
17.12.15
Neumarkt:   Geldstrafe für Bauunternehmer
Telefon Redaktion


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