Bußgeld droht

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt machte auf die Notwendigkeit der Reinigung von Gehwegen und Regeneinläufen vom Herbstlaub aufmerksam.

Der derzeit verstärkte Laubfall verstopfe die Rinnsteine und Regeneinläufe. Dadurch kann das Wasser bei etwaigen Regenfällen nicht ordnungsgemäß ablaufen. Es könne zu Rückstauungen und Überflutungen kommen. Ähnliche Situationen können eintreten, wenn es wie in den vergangenen Jahren viel schneit und bei Tauwetter die Regeneinläufe nicht frei sind.


Im Rahmen einer Kontrollfahrt durch das Neumarkter Stadtgebiet sei festgestellt worden, dass sich vielerorts Laub in den Rinnsteinen und vor Regeneinläufen sammele.

Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht betreffe auch die Grundstücksanlieger, bei denen kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist. Hier müsse am Rande der Straße ein Gehstreifen in einer Breite von 1,50 Meter gesäubert und freigehalten werden. Verstöße gegen die Reinigungs-, Räum- oder Streupflicht können mit Bußgeld geahndet werden, hieß es aus dem Rathaus.
03.11.15
Neumarkt: Bußgeld droht
Telefon Redaktion


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