Sehr geehrte Damen und Herren,
jahrelang zapfte nach Berichterstattung in deutschen Medien während der letzten Tage der deutsche Geheimdienst BND am Internet-Knoten Frankfurt das Internet an, um anschließend geschützte Informationen an die USA weiterzugeben. Die Operation namens "Eikonal" weist auf eklatante Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und damit die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" hin.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Frenfurt am Main für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Franfurt zuständig ist, fordere ich hiermit Ermittlungen wegen der unglaublichen und massiven Rechtsverstöße und insbesondere gegen die Verantwortlichen.
Unsere drei Geheimdienste und damit auch der Bundesnachrichtendienst sind zum Schutz unserer Verfassung, unserer staatlichen- sowie der Rechtsordnung und der Bürgerrechte zuständig. Entgegen dieser Verpflichtung hat der BND allem Anschein nach das sog. G-10-Gesetz rechtswidrig genutzt, um schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu legitimieren. Daten deutscher Staatsbürger wurden nach übereinstimmenden Darstellungen in den Medien an Geheimdienste der USA ohne Kenntnis der weiteren Verwendung weitergeleitet. Die Aufsicht über den BND liegt beim Bundeskanzleramt. Daher besteht dringender Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Entscheidungen und Vorgänge in diesem "Amt".
Über die rechtskonforme Anwendung des G-10-Gesetzes und damit der Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses ist das Parlamentarische Kontrollgremium zu informieren, was bei "Eikonal" anscheinend ebenfalls unterblieben ist. Warum?
"In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." So steht es im klar und unmißverständlich im Grundgesetz. Weder die Geheimdienste, noch das Kanzleramt scheint dies zu kümmern.
Es liegt nahe, die Verfassungsfeinde und Gefährder unserer im Grundgesetz garantierten Rechte beim Verfassungsschutz und deren Aufsichtsbehörden zu vermuten. Das kann und darf nicht sein!
Ich habe es erlebt, dass engagierten Lehrern der Zugang zum Staatsdienst in Bayern versagt wurde, da sie - so die kalte administrative Begründung - nicht die Garantie bieten "jederzeit aktiv für die freiheitlich - demokratische - Grundordnung der Bundesrepublik einzutreten"! Die "Erkenntnisse" für diese Berufsverbote hat damals der Verfassungsschutz geliefert - welche Ironie!
Es kann wohl nicht sein, dass in einem Rechtsstaat jungen Menschen ohne jede Empathie ihre berufliche Zukunft genommen wurde, während unfähige und von uns Bürgern komfortabel besoldete Staatsbedienstete ohne jedwedes Rechtsbewußtsein unsere Verfassung brechen und mit Füßen traten können. Nicht selten werden diese "Verfassungsschützer" auch noch mit Orden behängt. Die eklatante Unfähigkeit der Gemeindienste haben diese auch bei den Vorgängen zu NSU eindringlich unter Beweis gestellt.
Mit freundlichem Gruß -
Helmut J. Himmler - 1. Bürgermeister der Gemeinde Berg bei Neumarkt (BY)