Rechtliche Grundlage
NEUMARKT. Viele Milliarden EU-Gelder fließen nach Angaben des Europaabgeordneten Albert Deß von 2014 bis 2020 nach Deutschland.
"Mit dem EU-Partnerschaftsabkommen mit Deutschland über die Nutzung von EU-Finanzmitteln bis 2020 wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, um weiterhin Wachstum, Beschäftigung, Struktur- und Investitionsförderung in Deutschland mit europäischem Geld voranzutreiben. Damit haben die deutschen Bundesländer einen klaren Rechtsrahmen, um ihre Programme für die ländliche Entwicklung auszuarbeiten", sagte der agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.
19,2 Milliarden Euro für die Kohäsionspolitik und 8,3 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung stehen für Deutschland aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds von 2014 bis 2020 bereit. Bayern dürfte in den Programmen des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung rund 800 Millionen Euro an EU-Mitteln für den Zeitraum 2014-2020 erhalten.
Für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in Deutschland fließen insgesamt rund 44 Milliarden Euro für den Raum 2014 bis 2020. Dabei würden Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit, Modernisierung, Innovation und Qualität des deutschen Agrarsektors unterstützt. "Wichtig ist, dass bei der künftigen Agrarpolitik den Bundesländern eine gewisse Flexibilität gewährt wird, um Direktzahlungen und Programme für die ländliche Entwicklung an eigene Bedürfnisse anzupassen", so Albert Deß.
23.05.14
Neumarkt: Rechtliche Grundlage